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Ein ganz normaler Tag an BRD Gerichten | Original Mitschnitt aus einem Strafprozess
Die Justiz versucht schon herauszufinden, wer der tatsächliche Täter und wer das tatsächliche Opfer ist. Dabei wird sicher auch darauf geachtet, was den "ersten Schüssen" voraus ging. Dabei kommt es nicht selten vor, dass Täter und Opfer bewusst vertauscht werden. Dabei ist nicht entscheidend, wer als Angeklagter benannt wurde, sondern wer dem Gericht in der Sitzung als tatsächlicher Täter oder besser Initiator bekannt wird. Dieser tatsächliche Täter wird dann in die Opferrolle geschoben und das tatsächliche Opfer oder hier der Reaktionist wird bestraft. Nicht selten wird der Täter oder hier Aggressor/Angreifer dann auch noch belohnt. So wie in diesem "Prozess" durch ein vollkommen überhöhtes Schmerzensgeld.
Das indes kann inzwischen jeden von uns treffen und die Justiz kann gar nicht anders als diesem zweifelhaften Weg treu zu bleiben, um nicht selbst auf der Anklagebank zu landen. Das Ziel des Regimes ist klar. Täter werde nicht resozialisiert und Opfer werden nicht selten irgendwann zu Tätern. Der Grundfehler der Justiz weltweit ist jedoch folgendes:
Der Satz „Unwissenheit schützt vor Strafe nicht“ ist das wohl einzige Naturrecht, dass wir Menschen gerade nicht in unser „positives Recht“ hätten übernehmen dürfen. Doch gepaart mit dem Grundsatz, die Rechtswissenschaften, als neues Latein, zwischen die Gesetze und den Bürger weltweit zu schieben, womit Unwissenheit erst möglich respektive erzeugt wird, ermöglicht dem System immer einen Hebel zu haben jedermann, überall mit staatlichem Unrecht überziehen zu können (eine Paarung von natürlichem Recht und unnatürlichem Konstrukt). Wie hinterfragende Bürger zum Beispiel oder rebellierende Staatsbedienstete (Range, Maaßen). Oft ohne, das es dem Richter selbst auffällt. Der Satz ist somit der blanker Hohn. Er ist das gesamte Gegenteil dessen, was eine gerechte Justiz als Fundament in einer gerechten Gesellschaft bräuchte.
Strafgericht Rendsburg vom 07.11.2018 (8 Ds 571 Js 5968/17 (153/18))
Vorsitz Richterin Kathleen Rau
Vergleich der Opfer-Täter-Verkehrung der Justiz mit der Arbeit eines Türstehers:
"Wenn ich an der Tür nicht klären kann, wer mit dem Streit oder gar der Prügelei begonnen hat, fliegen beide oder alle raus. Das ist nicht nur gerecht, es ist auch den übrigen Gästen, also hier den übrigen Bürgern gegeüber unverantwortlich, den falschen oder gar keinen zu entfernen und somit Gefahr zu laufen, dass sich das Ganze wiederholt. Das würde auch dann greifen, wenn es weiter Zukunft passiert, da der wirkliche TÄTER nie zur Verantwortung gezogen wurde. So kann niemand und muss auch niemand aus seinen Fehlern lernen."
Aber vielleicht ist das ja auch gewollt? Immerhin lebt uns jede Regierung und besonders das Merkelregime genau dies seit Dekaden vor.
Jeder kann das in der Verhandlung gesagte mit dem vergleichen, was das Gericht dann später in diesem "Protokoll" als Grundlage für die eigene Urteilsfindung heranzog:
https://matrixhacker.de/pdf/20181107_Protokoll-Strafprozess_AG-RD_8DS153-18_zensiert.pdf
[Nachtrag: Rau auch für Folter verantwortlich]
https://matrixhacker.de/pdf/20200330_Gutachten_Rechtsmedizin_public_ct.pdf
Es wird auf Anmerkungen, Hinweise und Vorgeschichte bewusst nicht näher eingegangen und auch das vorhandene Wortprotokoll dieser Sitzung wird zunächst nicht veröffentlicht. Wichtig ist ggfs. nur, dass der Angeklagte bis zum 30.06.2017 selbst zur Justiz gehörte und im Mai 2018 den "Fehler" machte, Merkel, Maas und von der Leyen strafanzuzeigen.
Passend zur politischen Unabhängigkeit der StA (bei den Richtern sieht es nicht anders aus) wurde am Montag höchstrichterlich beim EuGH auch der Bruch der Gewaltenteilung seit 1949 in der BRD eindrucksvoll belegt.
https://twitter.com/EUCourtPress/status/1132925711218544640
https://curia.europa.eu/jcms/upload/docs/application/pdf/2019-05/cp190068en.pdf
https://curia.europa.eu/jcms/upload/docs/application/pdf/2019-05/cp190068de.pdf
Quelle:
Prozessbeobachter
Category | News & Politics |
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