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Depositarstaat Schweiz - Schweiz ist wegen der Totalrevision kein Neutralstaat
Rechtvorschriften der Schutzmacht für den Zivilschutz
zum Thema neutrales Land und Depositarstaat Schweiz:
Gemäß Art. 193 (4) schweizer Bundesverfassung - SR 101 tritt die Totalrevision in der Schweiz ein, wenn die zwingenden Bestimmungen des Völkerrechts verletzt werden, die zum Schutz der Menschen von allen Staaten unter allen Umständen einzuhalten und die Einhaltung durchzusetzen ist.
https://zentralmeldeamt.ch/GdM/Files/...
Tatsachen:
Immer mehr Menschen werden Opfer von Behördenwillkür (Binnenflüchtlinge - IDP) durch Regierungskriminalität von Bediensteten in den Behörden und Regierung ohne Aussicht auf Klärung oder Unterlassung der Straftat im Systemstaat.
Rechtvorschriften:
Art. 24 (3), 25 GG, Art. 95 UN-Charta Art. 1, 142-149 genfer Abkommen IV - SR 0.518.51
UN-RES 45/120, UN-RES 53/144 oder EU-RES 2009/ C-303/06:
• Art. 47 genfer Abkommen I - SR 0.518.12
• Art. 48 genfer Abkommen II - SR 0.518.23
• Art. 127 genfer Abkommen III - SR 0.518.42
• Art. 144 genfer Abkommen IV - SR 0.518.51
Jeder muß das zwingende Völkerrecht per Verfassungrang kennen und anwenden!
Gemäß den zwingenden Regeln in Art. 152-159 genfer Abkommen IV - SR 0.518.51 ist die Schutzmacht in das genfer Abkommen am 12.08.2020 eingetreten. Die Schweiz verweigert seit dem Eingang 29./30.07.2020 durch den schweizer Bundesrat die vertraglich-zwingende Weiterleitung der Ratifikation der Schutzmacht an das Generalsekretariat der vereinten Nationen, damit alle Staaten vom Beitritt und der Ratifikation öffentlich unterrichtet werden.
Zertifikation und Ratifikation im Völkerrecht
Beweisurkunden mit absoluter Beweiskraft
wiener Abkommen - Diplomatie:
Landesnotar Egmont BILZHAUSE jun., STADE, Urkunde 247/2020 vom 07.07.2020
haager Abkommen - Apostille:
Landgericht STADE, Apostille 9191 a 119– 133 /2020
als Beitritt in die genfer Abkommen durch Ratifikation:
SR 0.518.12, SR - 0.518.23, SR - 0.518.42, SR - 0.518.51
Beweis: Zustellungsurkunden - Art. 155-159 - SR - 0.518.51
BRD: RT963984265DE = RJ000105726DE und CH: 98.40.472361.14618493
Folgen:
Die Aufgabe des Depositars besteht darin, die ordnungsgemäße Abwicklung aller mit einem Vertrag zusammenhängenden Rechtsakte sicherzustellen. Er ist in der Erfüllung seiner Aufgaben zur Neutralität verpflichtet. Alle Verträge von Staaten und Organisationen haben wegen der Totalrevision der schweizer Bundesverfassung keine Bindewirkung mehr, weil die zwingende Schutzmacht durch die Schweiz ver- und behindert wird.
Der Vorsatz liegt seit dem 12.08.1949 vor, wonach seit dem die zwingenden Bestimmungen der Schutzmacht für den Zivilschutz nicht existiert haben. Die Schweiz hat anstatt die Schutzmacht die Bunker in der Schweiz gebaut, denn wenn die Menschen den Trick verstehen, so richtet sich die Wut der Menschen gegen die Schweiz, die von der Lüge vom Zivilschutz sehr gut gelebt haben.
Hinweis:
Die Schweiz verhindert die weltweite COVID-Pandemie zu beenden.
Gemäß Art. 1, 32, 100, 147 genfer Abkommen IV - SR 0.518.51 ist die Schutzmacht und der Gerichthof in Art. 95 UN-Charta in Fragen des zwingenden Völkerrechtes für biologische und psychologische Kriegsführung zuständig.
Trotz Wissen des zwingenden Vertrages be- und verhindert die Schweiz gegen die schweizer Bundesverfassung die Tätigkeit, Wirksamkeit und Entwicklung der Schutzmacht zur Wahrung, Umsetzung, Förderung sowie den Schutz der Menschlichkeit, weil die Totalrevision der Schweiz mindestens seit dem 12.08.1949 vorliegt. Aus diesem Grund entstehen immer wieder weltweit die Konflikte und ein Friedensvertrag ohne die Schutzmacht kann nicht wirksam werden.
BOT-SCHAFT - Wir BAUEN DIE ARCHE IN DER SINNES FLUT
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