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Ernst Cran - Am Steinernen Sofa
Ernst Cran - Am Steinernen Sofa
Ich sitze hier auf einem Sofa - und ich sitze mitten im Wald. Der Wald liegt in den Löwensteiner Bergen bei Heilbronn - und das Sofa ist aus Stein. Dieses „Steinerne Sofa“ trägt zudem eine Inschrift: „1885“ ist hier eingemeißelt. Beide - das Sofa und diese Jahreszahl - laden zum Verweilen ein.
1885 - das ist gerade mal 135 Jahre weit weg. Damals war das neu formierte, neu gegründete Deutsche Reich Bismarck’scher Prägung 14 Jahre alt; nach heutigem Rechtsverständnis also uneingeschränkt religionsmündig. Ein Jahr länger bereits sitzt aktuell die „Größte Kanzlerin aller Zeiten“ in der Reichshauptstadt an den Hebeln der Macht - und 2 Jahre weniger währten jene besonderen Jahre nach dem 1. Drittel des vergangenen Jahrhunderts, als das Deutsche Reich sich anschickte, wieder großdeutsch zu werden.
1885. Das Deutschland von damals hatte kein Grundgesetz. Warum also - die Frage sei erlaubt - sollte es dereinst nicht wieder ein Deutschland geben, das ohne Grundgesetz auskommt? Gesetze aber gab es auch 1885 - beispielsweise die folgenden:
Das „Jesuitengesetz“ vom 04. Juli 1872. Ich zitiere: „Der Orden der Gesellschaft Jesu und die ihm verwandten Orden und ordensähnlichen Kongregationen sind vom Gebiet des Deutschen Reichs ausgeschlossen. Die Errichtung von Niederlassungen derselben ist untersagt. Die zur Zeit bestehenden Niederlassungen sind ... aufzulösen. Die Angehörigen des Ordens der Gesellschaft Jesu oder der ihm verwandten Orden und ordensähnlichen Kongregationen können, wenn sie Ausländer sind, aus dem Bundesgebiet ausgewiesen werden; wenn sie Inländer sind, kann ihnen der Aufenthalt in bestimmten Orten versagt oder angewiesen werden.“
Des Weiteren: Der „Kanzelparagraph“ vom 10. Dezember 1871 - damals Strafgesetzbuch § 130 a: „Ein Geistlicher oder anderer Religionsdiener, welcher in Ausübung oder in Veranlassung der Ausübung seines Berufes öffentlich vor einer Menschenmenge, oder welcher in einer Kirche, oder an einem anderen zu religiösen Versammlungen bestimmten Orte vor Mehreren Angelegenheiten des Staates in einer den öffentlichen Frieden gefährdenden Weise zum Gegenstande einer Verkündigung oder Erörterung macht, wird mit Gefängnis oder Festungshaft bis zu zwei Jahren bestraft.“
Schließlich das „Brotkorbgesetz“ vom 24. April 1875 „betreffend die Einstellung der Leistungen aus Staatsmitteln für die römisch-katholischen Bisthümer und Geistlichen“ - mit der bemerkenswerten Feststellung in § 2: „Die eingestellten Leistungen werden für den Umfang des Sprengels wieder aufgenommen, sobald der jetzt im Amte befindliche Bischof (Erzbischof, Fürstbischof) oder Bisthumsverweser der Staatsregierung gegenüber durch schriftliche Erklärung sich verpflichtet, die Gesetze des Staates zu befolgen.“
In der Preußischen Verfassung von 1850 bereits war der „bürgerliche Tod“ - also der vollständige Verlust der Rechtsfähigkeit - ausgeschlossen. Dort heißt es in Art. 10: „Der bürgerliche Tod und die Strafe der Vermögenseinziehung finden nicht statt.“ In den „Maigesetzen“ von 1873 - 1875 wurde im Rahmen des bis 1878 währenden „Kulturkampfes“ in Preußen und im Deutschen Reich der Einfluss der römisch-katholischen Kirche auf Politik, Wissenschaft und Kultur weiter unterbunden. Durch die Einführung der obligatorischen Zivilehe mit Gesetz vom 09. März 1874 und durch das Gesetz über den Austritt aus der Kirche vom 14. Mai 1873 wurden weitere - aus heutiger Sicht selbstverständliche - Freiheiten vom Banne der klerikalen Religion geschaffen.
Da machte ein Staat ernst mit dem Wohle seiner Bürger. Da entzog ein Staat allen als Religionsdienern verkleideten Ideologiejüngern die Machtgrundlage zur Versklavung seines Volkes. Wie gesagt: Das ging alles ohne „Grundgesetz“. Nicht auszudenken, wenn ein deutscher Staat sich dieses wieder zum Motto nehmen würde - nicht nur bezogen auf den römischen Klerus, sondern auf alle global agierenden Unterjochungssyndikate der Finanzelite im Gewande der monotheistischen Religionsbanden.
„1885“. Die Zeit läßt sich nicht zurückdrehen. Der Weg führt nach vorne - und dieser Wanderweg in den Löwensteiner Bergen auch. Das „Steinerne Sofa“ und seine Jahreszahl bleiben hier. Ihre Botschaften aber - die nehme ich mit!
Category | News & Politics |
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