First published at 07:34 UTC on June 9th, 2021.
Kennen Sie die Resolution 2361/2021 für Menschenrechte, die der Europarat am 27.01.2021 verabschiedete, jener Council of Europe(CoE), dem mit Ausnahme von Weißrussland, Kosovo und dem Vatikan alle 47 europäischen Staaten angehören, die diese Resolut…
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Kennen Sie die Resolution 2361/2021 für Menschenrechte, die der Europarat am 27.01.2021 verabschiedete, jener Council of Europe(CoE), dem mit Ausnahme von Weißrussland, Kosovo und dem Vatikan alle 47 europäischen Staaten angehören, die diese Resolution auch fast alle unterzeichneten?
Vielleicht haben sie noch dunkel die Schlagzeile in Erinnerung, wonach sicherzustellen sei, dass „die Bürger darüber informiert werden, dass die Impfung NICHT verpflichtend ist, und dass niemand politisch, gesellschaftlich oder anderweitig unter Druck gesetzt wird, sich impfen zu lassen, wenn er dies nicht selbst möchte“ (Paragraph 7.3.1).
Bei gutem Erinnerungsvermögen fällt Ihnen vielleicht sogar noch ein, dass niemand diskriminiert werden darf, der wegen möglicher Gesundheitsrisiken nicht geimpft ist, werden kann oder der einfach nicht geimpft werden möchte (Paragraph 7.3.2) und dies weder begründen noch nachweisen muss.
Aber darüber wird ja auch kaum mehr gesprochen, obwohl es eigentlich im Klartext heißt, dass jeglicher Impfzwang, direkter oder indirekter Art und jede Art der Diskriminierung im Widerspruch zur Resolution des Europarates steht und damit menschenrechtswidrig, ja völkerrechtswidrig wäre, um im gehobenen Sprachgebrauch der grünen BundeskanzlerIn-KandidatIn und „VölkerrechtlerIn“ Annalena Baerbock zu bleiben.
"Europarat-Resolution für Menschenrechte – „quemjuckit“?" von Uwe Kranz - Gesprochen von: Oliver Ratzke
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Quelle: Hallo Meinung - https://www.youtube.com/c/HalloMeinung/videos
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