Plötzlicher Tod zweier Wahlbenachrichtigungen

First published at 17:16 UTC on April 30th, 2019.

Nochmal was zu den sogenannten Parteien diese sind alle Kriminelle Vereinigungen nur kann man diese nicht Strafrechtlich verfolgen da diese nach § 129 (3) 1. StGB ausgeklammert werden als solche betrachtet zu werden. Es kommt aber noch besser, denn …

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