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CO² Test mit Ing. Dr. Helmut Traindl - Mund-Nasenschutz ist gesundheitsgefährdend?
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"Kohlendioxid-Test mit Ing. Dr. Helmut Traindl - Mund-Nasenschutz ist gesundheitsgefährdend!"
In dem Video Beweist Ing. Dr. Helmut Traindl anhand seiner Messgeräte, dass der CO²-Gehalt unter der Maske höher ist als in den Richtlinien für Arbeitsplatz-Grenzwerte für Kohlendioxid erlaubt ist!
"
Ing. Dr. Helmut Traindl ist im Umwelttechnikbereich tätig, hat eine Ausbildung als Sicherheitsfachkraft und verfügt außerdem über die nötigen Gasmessgeräte für die kontinuierliche Messung von Kohlendioxid (CO2) mit einem großen Messbereich (im folgenden Test benötigt). In drei Testläufen (Kind, 13 J.; Frau, 36J. und Ing. Dr. Traindl persönlich) wurde jeweils über einen Zeitraum von einigen Minuten die Luft unterhalb einer aufgesetzten Mund-Nasen-Schutz-Maske kontinuierlich gemessen. Das Ergebnis war, obwohl erwartet, erschreckend. Die Kohlendioxid-Konzentration der Luft unterhalb der Maske war bereits nach wenigen Atemzügen mit einer Kohlendioxid-Konzentration von 3-5 Vol.% „belastet“. Die Konzentration blieb während der gesamten Versuchsdauer auf diesem Niveau.
Obwohl die Auswirkungen von erhöhten Kohlendioxid-Konzentrationen in der Atemluft in der Vergangenheit zwar immer wieder von Ärzten angesprochen wurden, wurden diese bis dato von den regierungstreuen Fachleuten und Systemmedien immer schlichtweg ignoriert oder als fake-news verunglimpft. Im Extremfall werden mutige Ärzte, die Ihren Patienten Atteste zur Befreiung vom MNS ausstellen, sogar mit einem Entzug Ihrer Berufsberechtigung bedroht. Im Video geht Ing. Dr. Traindl außerdem auf die Symptome einer Kohlendioxid-Vergiftung ein. (Online recherchierbar.)
Gesetzliche Regelungen für die Begrenzung von Schadstoffen in der Atemluft für Kohlendioxid (andere Bezeichnung: Kohlenstoffdioxid).
Arbeitsplatz-Grenzwerte für Kohlendioxid in Österreich
In Österreich gilt für den Arbeitsschutz die Grenzwerteverordnung 2018 (GKV 2018):
Maximale Arbeitsplatz-Konzentration (MAK-Wert) von Kohlendioxid (Kohlenstoffdioxid):
Tagesmittelwert (TMW) 5.000 ppm (entspricht 0,5 Vol.%),
Kurzzeitwert (KZW) 10.000 ppm (entspricht 1,0 Vol.%) / max. 3x60 Minuten in 8 Std.
(TMW und KZW gelten nur für gesunde erwachsene Personen!)
Empfehlungen für Innenraumluft-Grenzwerte in Österreich
(Umweltbundesamt, Österreich, Richtline zur Bewertung der Innenraumluft, 2017)
Die MAK-Werte (maximale Arbeitsplatz-Konzentrationen) gelten nur für erwachsene gesunde Personen, 8 Std. pro Tag und 40 Std. pro Woche!
In der Richtlinie des Umweltbundesamts sind Grenz- und Richtwert für Innenräume angegeben, die für alle Personenkreise gelten, also auch für Kranke, Jugendliche und Kinder. Es werden Innenraumluft-Grenzwerte für Kohlendioxid empfohlen, die nur in Ausnahmefällen im Bereich der Tagesmittel-Arbeitsplatz-Konzentrationen (MAK-Wert) liegen. Als allgemeiner Richtwertwird eine Konzentration von 1.000 ppm - 1.400 ppm (entspricht 0,10-0,14 Vol.%) angegeben.
„Mehr als 5.000 ppm sind nicht akzeptabel (entspricht 0,5 Vol.%)“
In Deutschland gelten ähnliche Regelungen
Arbeitsschutz: TRGS 900: Arbeitsplatzgrenzwert 5.000 ppm (entspricht 0,5 Vol.%)
Spitzenbegrenzung: Überschreitungsfaktor 2 (entspricht 1,0 Vol.%)
Innenraumluft: Umweltbundesamt, Deutschland:
Gesundheitliche Bewertung von Kohlendioxid in der Innenraumluft, 2008
„Mehr als 2.000 ppm sind gesundheitlich unakzeptabel (entspricht 0,2 Vol.%)“
Da bei der Erstellung der oben angeführten Gesetze und Studien mit den darin enthaltenen Grenzwerten und Richtwert-Empfehlungen für maximale Kohlendioxid-Konzentrationen in der Raumluft noch keine allgemeine Maskenpflicht bestand, wurde hier Grenzwerte bzw. Richtwerte für die Raumluft vorgegeben. Zu diesem Zeitpunkt war dies gleichbedeutend mit der, von Personen eingeatmeten Luft. Da das eigentliche „Schutzgut“ der Mensch ist, ist daher die Gleichsetzung der „Luft unterhalb der Maske“ mit der in den Gesetzen und Richtlinien angegebenen Raumluft vernünftig und zulässig.
Hinweis: Umrechnung ppm in Vol.%: 10.000 ppm entsprechen 1,0 Vol.%.
Die gemessenen Kohlendioxid-Konzentrationen bei dem anfangs beschriebenen Versuch entsprechen daher einer nahezu 10-fachen Überschreitung der gesetzlich erlaubten bzw. vom Umweltbundesamt empfohlenen Höchstwerte. Nimmt man den für alle Personengruppen vom Umweltbundesamt empfohlenen Richtwert ist die Überschreitung deutlich höher. Zusammengefasst sind diese Konzentrationen daher widerspruchslos als gesundheitsschädlich zu beurteilen.
Sowohl die Grenzwerteverordnung 2018 (A) als auch die TRGS 900 (D) sind downloadbar. Gleiches gilt für die beide Richtlinien des österreichischen und deutschen Umweltbundesamtes.
#german #deutsch #Bhakdi #Reiss #Corona #Wodarg #Schiffmann #Bodo #Kohlendioxid
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