First published at 13:26 UTC on January 8th, 2022.
Kanzlei Rohring
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Weiterarbeit im Gesundheitssektor trotz fehlender Impfung ab dem 16.03.2022 möglich?
„Kann-Regelung“ in § 20a Abs. 5 Infektionsschutzgesetz lässt Gesundheitsämtern Spielraum, Pflegekatastrophe abzuwenden.
Teil 1: …
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Kanzlei Rohring
77.000 Abonnenten
Weiterarbeit im Gesundheitssektor trotz fehlender Impfung ab dem 16.03.2022 möglich?
„Kann-Regelung“ in § 20a Abs. 5 Infektionsschutzgesetz lässt Gesundheitsämtern Spielraum, Pflegekatastrophe abzuwenden.
Teil 1: Erläuterung der Hintertür https://youtu.be/wsqOaLloLTM
Teil 2 : Eure Fragen zu
- Anwendungsbereich
- Ablauf bei bestehenden Arbeitsverhältnissen
- drohenden Bußgeldern
- Tipps
- Ausblick
0:28 Geltung für Selbstständige /Soloselbständige
02:11 1. Schritt Meldepflicht ein Gesundheitsamt
02:33 2. Schritt Gesundheitsamt kann Nachweis anfordern
02:52 3. Schritt Vorlage von Nachweis/Argumente
03:02 Ordnungswidrigkeit, wenn Nachweis „nach Aufforderung“ nicht vorgelegt wird
03:17 4.Schritt Tätigkeitsverbot durch Gesundheitsamt
04:29 Argumente, die gegen Tätigkeitsverbot sprechen könnten
06:44 drohende Bußgelder
08:01 Überforderung der Gesundheitsämter
10:02 Anforderungen an Immunitätsnachweis ( vgl. Weihnachtsgeschenk in Österreich)
11:31 Bitte von Anrufen abzusehen
Zum Nachlesen (mit Quellen und Zitaten): https://kanzlei-rohring.de/2022/01/07...
Rechtsstand : 07.01.2022
Ihr könnt uns gerne Kommentare schreiben, bitte beachtet aber, dass ich hier keine individuelle Rechtsberatung leisten kann und darf.
Für eine kostenpflichtige individuelle Rechtsberatung im Arbeitsrecht kontaktiert gerne unsere Kanzlei per eMail !
Ellen Rohring
Rechtsanwältin
Fachanwältin für Steuerrecht
Gut Warthe
Salzkottener Str. 56
33106 Paderborn
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