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✠ Strophe 1 und 2 der Hymne NICHT verboten! ✠
https://wikipedia.org/wiki/Deutsche_Nationalhymne
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https://www.webmd.com/search/search_results/default.aspx?query=Nationalhymne
https://twitter.com/search?q=Nationalhymne
https://wikipedia.org/wiki/Wei%C3%9Ft_du,_wie_viel_Sternlein_stehen
https://www.pinterest.com/search/pins/?q=Strophe 1 und 2
https://www.webmd.com/search/search_results/default.aspx?query=Strophe 1 und 2
https://twitter.com/search?q=Strophe 1 und 2
https://www.youtube.com/watch?v=WSrrm4xJ30I
#Wahrheit #BRD #Souveränität #DeutschesReich #Staatssimulation #Deutschland #Wirtschaftsgebiet #Polizeistaat #Unterdrückung #Rechtsbankrott #StillstandderRechtspflege #Friedensvertrag #Nationalhymne #Strophe1und2
http://wahrheitfuerdeutschland.info
✠ Der Preußische Adler ✠
Published on Dec 6, 2017
Eine Legende, welche einfach nicht aufgehört hat zu existieren, besagt, dass die erste und zweite Strophe unserer Nationalhymne angeblich verboten seien.
Sie sind es nicht!
Gebt bitte den Realitätsverweigerern folgenden Beleg zur Antwort:
Vereinzelt wird in Deutschland behauptet, manchmal sogar von Seiten der Deutschen Polizei, dass das Absingen aller drei Strophen des Deutschlandliedes verboten sei, weil es gegen des § 86a des StGB verstoße.
Das Amtgericht Lüneburg stellte dazu in einem Urteil (Az. NZS 15 Gs 419/03) unter anderem fest: "Das 'Lied der Deutschen' stellt kein Kennzeichen einer verfassungswidrigen Organisation dar, sondern ist die deutsche Nationalhymne, d.h. nationales Symbol, welches explizit in § 90a Abs. 1 Ziff. 2 StGB unter den Schutz vor Verunglimpfung gestellt wird. Auch der Text der 1. Strophe unterfällt nicht der Vorschrift des § 86a StGB."
Es sei anerkannt, so das Gericht weiter, dass bei öffentlichen Anlässen lediglich die dritte Strophe des Deutschlandliedes gesungen werden soll.
"Damit ist jedoch in keinem Fall der übrige Teil des Textes der Hymne als verboten anzusehen oder gar als Kennzeichen einer verfassungswidrigen Organisation einzuordnen. (...) Das Gericht zeigt sich zugegebenermaßen überrascht, dass nach Einschätzung der Polizei in Deutschland das Absingen der eigenen Nationalhymne offenkundig als Verwirklichung eines Straftatbestandes angesehen wird ..."
Wahrheit über Souveränität in der BRD
Es reicht jetzt.
Wenn nicht jetzt, wann dann?
Sie denken jetzt sicherlich. Soll das ein Witz sein?
Nein es ist bittere Realität.
Wenn Recht zu Unrecht wird wird Widerstand zur Pflicht!!!!
Category | News & Politics |
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