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Kindeswohlgefährdung durch Familiengerichte (MDR, 2022)
Es klingt unfassbar: Weil Trennungskinder den Kontakt zum Vater ablehnen, den Umgang verweigern, werden sie mit Polizeigewalt aus ihrem Zuhause geholt, von ihrer Mutter, ihrem Zuhause, ihrem sozialen Umfeld getrennt. Alles, was ihr Leben bisher bestimmte, wird ihnen genommen. Laut Gerichtsbeschluss werden sie, gegen ihren Willen, zum Vater umplatziert oder gar in eine Heimeinrichtung gebracht. Dort sollen sie dann auf den Vater "vorbereitet" werden.
Einer Studie des Soziologen und Kinderschutzexperten Wolfgang Hammer liegen rund 1.000 Fälle zugrunde, Hammer wertete zudem 92 Fälle aus, die vor dem Bundesverfassungsgericht und Bundesgerichtshof anhängig waren.
"Was hier in Deutschland geschieht, steht im Widerspruch zum Grundgesetz. Wir haben es mit einem handfesten rechtsstaatlichen Skandal zu tun“, betont der frühere Abteilungsleiter der Kinder- und Jugendhilfe im Hamburger Sozialministerium.
Am beunruhigendsten sind die von Hammer aufgezeigten Mängel in Verfahren, in denen psychische oder physische Gewalt oder Missbrauch eine Rolle spielt. Hammer zeigt an zahlreichen Beispielen, dass Familiengerichte und Jugendämter sie bei ihren Entscheidungen nicht nur nicht berücksichtigen. – Es kommt trotz Gewalthintergründen dazu, dass die Kinder von der Mutter zum Vater umplatziert, ins Heim gebracht oder gerichtlich sogenannte Wechselmodelle angeordnet werden, bei denen die Kinder also zu jeweils 50 Prozent bei Mutter und Vater leben. Und dann gibt es sogar Fälle, in denen Väter wegen Gewalttaten rechtskräftig verurteilt wurden, Familiengerichte aber keinen Zusammenhang mit der Elternrolle sehen. In einer Gerichtsakte, die Hammer zitiert, steht dieser Satz: ‼️ "Pädophile Neigungen des Vaters oder der begründete Verdacht des sexuellen Missbrauchs rechtfertigen nicht von sich aus einen Ausschluss des Umgangs." ‼️
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