First published at 10:20 UTC on May 21st, 2023.
Diese Änderungen erwarten uns ALLE, also auch Dich im Juni 2023 – Was sich nun ändert, welche Auswirkungen das hat und auf was wir uns alle nun einstellen müssen, zeige ich dir kurz und kompakt in diesem Video! Herzlich willkommen auf unserem Kanal …
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Diese Änderungen erwarten uns ALLE, also auch Dich im Juni 2023 – Was sich nun ändert, welche Auswirkungen das hat und auf was wir uns alle nun einstellen müssen, zeige ich dir kurz und kompakt in diesem Video! Herzlich willkommen auf unserem Kanal mein Name ist Simon, ich bin der Finanznerd und heute geht es um wichtige Änderungen, die uns alle im Monat Juni 2023 erwarten und das sowohl finanziell, aber teilweise auch im Alltag, denn da ändert sich im Juni 2023 einiges! Und starten direkt mit der 1.Änderung im Juni 2023 und das sind die neuen Fahrgastrechte für Bahnreisende…das der eine oder andere Zug sich verspätet oder gar ganz ausfällt braucht man wohl niemandem in Deutschland erklären…doch was sind dann unsere Rechte als Fahrgast? Genau das regelt ab 07.06.2023 die geänderte EU-Fahrgastrichtlinie. Ein paar Punkte daraus in Kurzform: Kommt der Zug künftig am Zielort mehr als 1 Stunde zu spät an, dann müssen 25% des Ticketpreises erstattet werden, sind es mehr als 2 Stunden kann man 50% zurückfordern! ABER es wurden auch neue Szenarien definiert, bei denen kein Fahrgastanspruch besteht…nämlich bei außergewöhnlichen Umstände, die das Bahnunternehmen nicht beeinflussen kann, wie z.B. extreme Witterungen, Menschen auf Gleisen oder Kabeldiebstahl! Streik des Bahnpersonals zählt aber nicht dazu! Neben der Erstattung des anteiligen Fahrpreises gibt es aber Erleichterungen für uns Kunden, was eigene Umbuchungen auch auf andere Bus- und Bahnanbieter für dieselbe Strecke angeht. Dies ist nun möglich, entweder mit Zustimmung des Bahnunternehmens oder aber wenn nicht innerhalb von 100 Minuten nach der planmäßigen Abfahrt seitens des Unternehmens eine Alternative angeboten wird. Die entstandenen Kosten muss das Bahnunternehmen dann erstatten. Es gibt aber Kritik von Verbraucherschützern hinsichtlich der nichtgenannten Möglichkeit auf Flüge als Umbuchungsoption bei Auslandsfahrten wechseln zu dürfen und auch bei Fahrten mit mehreren Teilstrecken und Tickets die Schlupflöcher für die Anbieter, was Erstattungen angeht. Änderung #2 im Juni 2023 ist die Sonderzahlung im Öffentlichen Dienst und spätere Gehaltserhöhung…
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