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Impfung hält nicht was sie verspricht - Videointerview 13. Juli 2021 mit RA DDr. Renate Holzeisen
Rechtsanwältin Renate Holzeisen ist seit Beginn der Pandemie sehr engagiert, um alle Menschen vor der Nötigung zur sogenannten Impfung zu verteidigen.
Die zentrale Absicht der weltweiten Impfkampagne laut den Gesundheitsbörden besteht darin, die Infektionsketten zu unterbrechen und die sogenannte „Herdenimmunität“ zu erreichen, um die Pandemie zu beenden. Die italienische Regierung hat dafür ein Gesetz zur Impfpflicht für das Gesundheitspersonal erlassen.
Das Gesetzesdekret Nr.44 vom 1. April 2021, das inzwischen in ein Gesetz umgewandelt wurde, verpflichtet hiermit das italienische Gesundheitspersonal, sowohl in öffentlichen als auch in privaten Einrichtungen, zur Impfung gegen Covid-19. In Südtirol ist die Landesregierung besonders bestrebt, diese Pflicht umzusetzen. Wer sich nicht impft, wird suspendiert, und zwar ohne Gehalt.
Frau Dr. Holzeisen berichtet darüber, dass sie eine im Gesundheitsdienst angestellte Mandantin in ein Impfzentrum begleitet hat, wo dann eine Reihe von Diskrepanzen aufgezeigt wurde. Aus dem Informationsbogen ging nämlich hervor, dass die zu impfende Substanz nicht gegen die Infektion mit dem Virus gegen das Virus SARS-CoV2 schützt, sondern die Krankheit Covid-19 verhindern soll. Die Impfärztin wurde über diese Diskrepanz zwischen dem Informationsbogen und den Dokumenten des Herstellers und jenen der Zulassungsbehörde, sprich der EMA informiert. Die angegebene Funktion der Impfung, sprich die Vorbeugung der Entwicklung der Krankheit Covid-19 und die konkrete gesetzliche Verpflichtung laut Gesetz Nr. 44 – Art. 4 , dass das Gesundheitspersonal sich gegen die Infektion mit dem Virus SARS-Cov-2 impfen lassen muss, sind zwei verschiedene Dinge. Die Infektion mit dem Virus ist eine Phase vor der Entwicklung der Krankheit Covid 19, wobei die Entwicklung der Krankheit abgemildert werden kann, was diese Substanzen erfüllen sollen denn nur dafür sind sie auch zugelassen. Somit verspricht diese Impfung keine sterile Immunität gegen Covid-19.
Konkret wäre das dann so, dass z.B. eine Altenpflegerin auch wenn sie geimpft ist, sich trotzdem auf natürlichem Weg mit dem Virus infizieren kann und dann die Insassen einer Pflegeanstalt anstecken kann. Mitglieder des Gesundheitspersonals werden hier nicht freiwillig vorstellig und man kann nicht einfach eine andere Substanz verabreichen, die von der gesetzlichen Verpflichtung abweicht. Dieser Umstand müsste geklärt werden, bevor man überhaupt über die Risiken und die Nützlichkeit dieser Substanzen redet, ganz abgesehen davon, dass die Informationen zur Impfung sehr dürftig waren. Nachdem im Impfzentrum die Situation nicht geklärt werden konnte musste RA Dr. Holzeisen die „Carabinieri“ rufen. Hören sie selbst wie diese spannende Geschichte weitergeht.
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