First published at 19:56 UTC on January 23rd, 2022.
Kanzlei Rohring
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Nach dem geänderten Infektionsschutzgesetz müssen alle Beschäftigten in den dort genannten Einrichtungen ihrem Arbeitgeber bis zum 15. März 2022 einen Nachweis über eine vollständige COVID-19-Schutzimpfung, einen Ge…
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Kanzlei Rohring
85.000 Abonnenten
Nach dem geänderten Infektionsschutzgesetz müssen alle Beschäftigten in den dort genannten Einrichtungen ihrem Arbeitgeber bis zum 15. März 2022 einen Nachweis über eine vollständige COVID-19-Schutzimpfung, einen Genesenennachweis oder ein ärztliches Attest, wenn sie sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können, vorlegen.
Droht eine Kündigung, wenn kein Nachweis vorgelegt werden kann ?
Welche Rechtsschutzmöglichkeiten bestehen ?
0:28 Kündigung im Kleinbetrieb /Probezeit
01:02 Kündigungsschutz durch das Kündigungsschutzgesetz
01:18 kein automatische Tätigkeitsverbot
02:18 keine rechtliche Unmöglichkeit
04:41 Vorgehen gegen behördliches Tätigkeitsverbot wichtig
06:04 Vorgehen gegen Bußgelder
06:31 Verfassungsbeschwerde
06:56 Anspruch auf Sozialleistungen
https://youtu.be/BzoF_tk0VcU
Dieses Video ersetzt keine individuelle Rechtsberatung.
Rechtsstand : 22.01.2022
Ihr könnt uns gerne Kommentare schreiben, bitte beachtet aber, dass ich hier keine individuelle Rechtsberatung leisten kann und darf.
Ellen Rohring
Rechtsanwältin
Fachanwältin für Steuerrecht
Gut Warthe
Salzkottener Str. 56
33106 Paderborn
www.kanzlei-rohring.de
https://kanzlei-rohring.de/impressum/
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