First published at 11:22 UTC on July 15th, 2018.
Schleusertum ist Verstoß gegen das geltende Recht. Offenbar wird jetzt vom Generalbundesanwalt gegen die Schleusertätigkeit deutscher NGO´s mittlerweile ermittelt. Denn:
"Laut § 96 Aufenthaltsgesetz wird mit bis zu fünf Jahren Freiheitsentzug…
MORE
Schleusertum ist Verstoß gegen das geltende Recht. Offenbar wird jetzt vom Generalbundesanwalt gegen die Schleusertätigkeit deutscher NGO´s mittlerweile ermittelt. Denn:
"Laut § 96 Aufenthaltsgesetz wird mit bis zu fünf Jahren Freiheitsentzug bestraft, wer „wiederholt oder zugunsten von Ausländern“ Verstöße gegen das Aufenthaltsgesetz befördert. Kurz: Die vorsätzliche Verbringung von Ausländern ohne Aufenthaltsgenehmigung nach Deutschland – oder in die EU – mit dem Ziel des längeren Aufenthalts ist eine Straftat. Wer dieses als Mitglied einer „Bande“ tut, dem drohen sogar zehn Jahre Haft. Auch andere EU-Länder verfügen über vergleichbare Gesetze. In Österreich beispielsweise findet dafür § 115 Fremdenpolizeigesetz Anwendung.
Kann es einen Zweifel daran geben, dass ein Verein, der gleichsam gewerbsmäßig die illegale Einreise professionell organisiert befördert, im Sinne des Gesetzes als „Bande“ zu verstehen ist? Da es sich bei deren Tun unverkennbar um eine Straftat handelt, greift notwendig nun § 278 (2) StGB, der die Bildung und Mitgliedschaft in einer Kriminellen Vereinigung unter Strafe stellt..."
https://www.tichyseinblick.de/kolumne...
Ist nicht aber Angela Merkel der eigentliche Kopf dieser Bande?
Originaltitel: Straftäterin Angela Merkel Kommt die Kanzlerin ins Gefängnis SAT 1 Frühstücksfernsehen
Frühstücksfernsehen
Am 09.07.2018 veröffentlicht
Ist Angela Merkel eine Straftäterin? Wir haben für euch Neues zum BAMF-Skandal zusammengefasst und verraten euch, was passieren müsste, damit Kanzlerin Angela Merkel in ein Gefängnis muss!
https://www.youtube.com/watch?v=9epNpYDtrns&t=7s
LESS