- Cathaleya -
- Fair Use -
Fair Use besagt, dass die Wiedergabe urheberrechtlich geschützten Materials zum Zwecke der Kritik, der Stellungnahme, der Berichterstattung, der Bildung und der Wissenschaft keine Urheberrechtsverletzung darstellt. Ob eine Verwendung urheberrechtlich geschützten Materials angemessen ist oder nicht, ist im Einzelfall nach folgenden Kriterien abzuwägen:
1. Zweck und Art der Verwendung (gewerbsmäßig oder nicht; umgestaltende Nutzung oder nicht (sog. transformative use))
2. Art des urheberrechtlich geschützten Werks.
3. Umfang und Bedeutung des verwendeten Auszugs im Verhältnis zum ganzen Werk
4. Auswirkung der Verwendung auf den Wert und die Verwertung des geschützten Werks
Auch bei bisher unveröffentlichten Werken sind diese Kriterien abzuwägen. Je nach Einzelfall dürfen vor Gericht auch weitere Faktoren in die Bewertung einfließen. Das Gesetz lässt bewusst einigen Ermessensspielraum. Insgesamt beschränkt es das Urheberrecht so, dass es seinen ursprünglichen Zweck erfüllt, der in der Verfassung der Vereinigten Staaten definiert ist, die Förderung der Wissenschaft und Künste.
- Fair Use -
Fair Use besagt, dass die Wiedergabe urheberrechtlich geschützten Materials zum Zwecke der Kritik, der Stellungnahme, der Berichterstattung, der Bildung und der Wissenschaft keine Urheberrechtsverletzung darstellt. Ob eine Verwendung urheberrechtlich geschützten Materials angemessen ist oder nicht, ist im Einzelfall nach folgenden Kriterien abzuwägen:
1. Zweck und Art der Verwendung (gewerbsmäßig oder nicht; umgestaltende Nutzung oder nicht (sog. transformative use))
2. Art des urheberrechtlich geschützten Werks.
3. Umfang und Bedeutung des verwendeten Auszugs im Verhältnis zum ganzen Werk
4. Auswirkung der Verwendung auf den Wert und die Verwertung des geschützten Werks
Auch bei bisher unveröffentlichten Werken sind diese Kriterien abzuwägen. Je nach Einzelfall dürfen vor Gericht auch weitere Faktoren in die Bewertung einfließen. Das Gesetz lässt bewusst einigen Ermessensspielraum. Insgesamt beschränkt es das Urheberrecht so, dass es seinen ursprünglichen Zweck erfüllt, der in der Verfassung der Vereinigten Staaten definiert ist, die Förderung der Wissenschaft und Künste.
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Fair Use besagt, dass die Wiedergabe urheberrechtlich geschützten Materials zum Zwecke der Kritik, der Stellungnahme, der Berichterstattung, der Bildung und der Wissenschaft keine Urheberrechtsverletzung darstellt. Ob eine Verwendung urheberrechtlich geschützten Materials angemessen ist oder nicht, ist im Einzelfall nach folgenden Kriterien abzuwägen:
1. Zweck und Art der Verwendung (gewerbsmäßig oder nicht; umgestaltende Nutzung oder nicht (sog. transformative use))
2. Art des urheberrechtlich geschützten Werks.
3. Umfang und Bedeutung des verwendeten Auszugs im Verhältnis zum ganzen Werk
4. Auswirkung der Verwendung auf den Wert und die Verwertung des geschützten Werks
Auch bei bisher unveröffentlichten Werken sind diese Kriterien abzuwägen. Je nach Einzelfall dürfen vor Gericht auch weitere Faktoren in die Bewertung einfließen. Das Gesetz lässt bewusst einigen Ermessensspielraum. Insgesamt beschränkt es das Urheberrecht so, dass es seinen ursprünglichen Zweck erfüllt, der in der Verfassung der Vereinigten Staaten definiert ist, die Förderung der Wissenschaft und Künste.
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Fair Use besagt, dass die Wiedergabe urheberrechtlich geschützten Materials zum Zwecke der Kritik, der Stellungnahme, der Berichterstattung, der Bildung und der Wissenschaft keine Urheberrechtsverletzung darstellt. Ob eine Verwendung urheberrechtlich geschützten Materials angemessen ist oder nicht, ist im Einzelfall nach folgenden Kriterien abzuwägen:
1. Zweck und Art der Verwendung (gewerbsmäßig oder nicht; umgestaltende Nutzung oder nicht (sog. transformative use))
2. Art des urheberrechtlich geschützten Werks.
3. Umfang und Bedeutung des verwendeten Auszugs im Verhältnis zum ganzen Werk
4. Auswirkung der Verwendung auf den Wert und die Verwertung des geschützten Werks
Auch bei bisher unveröffentlichten Werken sind diese Kriterien abzuwägen. Je nach Einzelfall dürfen vor Gericht auch weitere Faktoren in die Bewertung einfließen. Das Gesetz lässt bewusst einigen Ermessensspielraum. Insgesamt beschränkt es das Urheberrecht so, dass es seinen ursprünglichen Zweck erfüllt, der in der Verfassung der Vereinigten Staaten definiert ist, die Förderung der Wissenschaft und Künste.
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Fair Use besagt, dass die Wiedergabe urheberrechtlich geschützten Materials zum Zwecke der Kritik, der Stellungnahme, der Berichterstattung, der Bildung und der Wissenschaft keine Urheberrechtsverletzung darstellt. Ob eine Verwendung urheberrechtlich geschützten Materials angemessen ist oder nicht, ist im Einzelfall nach folgenden Kriterien abzuwägen:
1. Zweck und Art der Verwendung (gewerbsmäßig oder nicht; umgestaltende Nutzung oder nicht (sog. transformative use))
2. Art des urheberrechtlich geschützten Werks.
3. Umfang und Bedeutung des verwendeten Auszugs im Verhältnis zum ganzen Werk
4. Auswirkung der Verwendung auf den Wert und die Verwertung des geschützten Werks
Auch bei bisher unveröffentlichten Werken sind diese Kriterien abzuwägen. Je nach Einzelfall dürfen vor Gericht auch weitere Faktoren in die Bewertung einfließen. Das Gesetz lässt bewusst einigen Ermessensspielraum. Insgesamt beschränkt es das Urheberrecht so, dass es seinen ursprünglichen Zweck erfüllt, der in der Verfassung der Vereinigten Staaten definiert ist, die Förderung der Wissenschaft und Künste.
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1. Zweck und Art der Verwendung (gewerbsmäßig oder nicht; umgestaltende Nutzung oder nicht (sog. transformative use))
2. Art des urheberrechtlich geschützten Werks.
3. Umfang und Bedeutung des verwendeten Auszugs im Verhältnis zum ganzen Werk
4. Auswirkung der Verwendung auf den Wert und die Verwertung des geschützten Werks
Auch bei bisher unveröffentlichten Werken sind diese Kriterien abzuwägen. Je nach Einzelfall dürfen vor Gericht auch weitere Faktoren in die Bewertung einfließen. Das Gesetz lässt bewusst einigen Ermessensspielraum. Insgesamt beschränkt es das Urheberrecht so, dass es seinen ursprünglichen Zweck erfüllt, der in der Verfassung der Vereinigten Staaten definiert ist, die Förderung der Wissenschaft und Künste.
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1. Zweck und Art der Verwendung (gewerbsmäßig oder nicht; umgestaltende Nutzung oder nicht (sog. transformative use))
2. Art des urheberrechtlich geschützten Werks.
3. Umfang und Bedeutung des verwendeten Auszugs im Verhältnis zum ganzen Werk
4. Auswirkung der Verwendung auf den Wert und die Verwertung des geschützten Werks
Auch bei bisher unveröffentlichten Werken sind diese Kriterien abzuwägen. Je nach Einzelfall dürfen vor Gericht auch weitere Faktoren in die Bewertung einfließen. Das Gesetz lässt bewusst einigen Ermessensspielraum. Insgesamt beschränkt es das Urheberrecht so, dass es seinen ursprünglichen Zweck erfüllt, der in der Verfassung der Vereinigten Staaten definiert ist, die Förderung der Wissenschaft und Künste.
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1. Zweck und Art der Verwendung (gewerbsmäßig oder nicht; umgestaltende Nutzung oder nicht (sog. transformative use))
2. Art des urheberrechtlich geschützten Werks.
3. Umfang und Bedeutung des verwendeten Auszugs im Verhältnis zum ganzen Werk
4. Auswirkung der Verwendung auf den Wert und die Verwertung des geschützten Werks
Auch bei bisher unveröffentlichten Werken sind diese Kriterien abzuwägen. Je nach Einzelfall dürfen vor Gericht auch weitere Faktoren in die Bewertung einfließen. Das Gesetz lässt bewusst einigen Ermessensspielraum. Insgesamt beschränkt es das Urheberrecht so, dass es seinen ursprünglichen Zweck erfüllt, der in der Verfassung der Vereinigten Staaten definiert ist, die Förderung der Wissenschaft und Künste.
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1. Zweck und Art der Verwendung (gewerbsmäßig oder nicht; umgestaltende Nutzung oder nicht (sog. transformative use))
2. Art des urheberrechtlich geschützten Werks.
3. Umfang und Bedeutung des verwendeten Auszugs im Verhältnis zum ganzen Werk
4. Auswirkung der Verwendung auf den Wert und die Verwertung des geschützten Werks
Auch bei bisher unveröffentlichten Werken sind diese Kriterien abzuwägen. Je nach Einzelfall dürfen vor Gericht auch weitere Faktoren in die Bewertung einfließen. Das Gesetz lässt bewusst einigen Ermessensspielraum. Insgesamt beschränkt es das Urheberrecht so, dass es seinen ursprünglichen Zweck erfüllt, der in der Verfassung der Vereinigten Staaten definiert ist, die Förderung der Wissenschaft und Künste.
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1. Zweck und Art der Verwendung (gewerbsmäßig oder nicht; umgestaltende Nutzung oder nicht (sog. transformative use))
2. Art des urheberrechtlich geschützten Werks.
3. Umfang und Bedeutung des verwendeten Auszugs im Verhältnis zum ganzen Werk
4. Auswirkung der Verwendung auf den Wert und die Verwertung des geschützten Werks
Auch bei bisher unveröffentlichten Werken sind diese Kriterien abzuwägen. Je nach Einzelfall dürfen vor Gericht auch weitere Faktoren in die Bewertung einfließen. Das Gesetz lässt bewusst einigen Ermessensspielraum. Insgesamt beschränkt es das Urheberrecht so, dass es seinen ursprünglichen Zweck erfüllt, der in der Verfassung der Vereinigten Staaten definiert ist, die Förderung der Wissenschaft und Künste.
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1. Zweck und Art der Verwendung (gewerbsmäßig oder nicht; umgestaltende Nutzung oder nicht (sog. transformative use))
2. Art des urheberrechtlich geschützten Werks.
3. Umfang und Bedeutung des verwendeten Auszugs im Verhältnis zum ganzen Werk
4. Auswirkung der Verwendung auf den Wert und die Verwertung des geschützten Werks
Auch bei bisher unveröffentlichten Werken sind diese Kriterien abzuwägen. Je nach Einzelfall dürfen vor Gericht auch weitere Faktoren in die Bewertung einfließen. Das Gesetz lässt bewusst einigen Ermessensspielraum. Insgesamt beschränkt es das Urheberrecht so, dass es seinen ursprünglichen Zweck erfüllt, der in der Verfassung der Vereinigten Staaten definiert ist, die Förderung der Wissenschaft und Künste.
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1. Zweck und Art der Verwendung (gewerbsmäßig oder nicht; umgestaltende Nutzung oder nicht (sog. transformative use))
2. Art des urheberrechtlich geschützten Werks.
3. Umfang und Bedeutung des verwendeten Auszugs im Verhältnis zum ganzen Werk
4. Auswirkung der Verwendung auf den Wert und die Verwertung des geschützten Werks
Auch bei bisher unveröffentlichten Werken sind diese Kriterien abzuwägen. Je nach Einzelfall dürfen vor Gericht auch weitere Faktoren in die Bewertung einfließen. Das Gesetz lässt bewusst einigen Ermessensspielraum. Insgesamt beschränkt es das Urheberrecht so, dass es seinen ursprünglichen Zweck erfüllt, der in der Verfassung der Vereinigten Staaten definiert ist, die Förderung der Wissenschaft und Künste.
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1. Zweck und Art der Verwendung (gewerbsmäßig oder nicht; umgestaltende Nutzung oder nicht (sog. transformative use))
2. Art des urheberrechtlich geschützten Werks.
3. Umfang und Bedeutung des verwendeten Auszugs im Verhältnis zum ganzen Werk
4. Auswirkung der Verwendung auf den Wert und die Verwertung des geschützten Werks
Auch bei bisher unveröffentlichten Werken sind diese Kriterien abzuwägen. Je nach Einzelfall dürfen vor Gericht auch weitere Faktoren in die Bewertung einfließen. Das Gesetz lässt bewusst einigen Ermessensspielraum. Insgesamt beschränkt es das Urheberrecht so, dass es seinen ursprünglichen Zweck erfüllt, der in der Verfassung der Vereinigten Staaten definiert ist, die Förderung der Wissenschaft und Künste.
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1. Zweck und Art der Verwendung (gewerbsmäßig oder nicht; umgestaltende Nutzung oder nicht (sog. transformative use))
2. Art des urheberrechtlich geschützten Werks.
3. Umfang und Bedeutung des verwendeten Auszugs im Verhältnis zum ganzen Werk
4. Auswirkung der Verwendung auf den Wert und die Verwertung des geschützten Werks
Auch bei bisher unveröffentlichten Werken sind diese Kriterien abzuwägen. Je nach Einzelfall dürfen vor Gericht auch weitere Faktoren in die Bewertung einfließen. Das Gesetz lässt bewusst einigen Ermessensspielraum. Insgesamt beschränkt es das Urheberrecht so, dass es seinen ursprünglichen Zweck erfüllt, der in der Verfassung der Vereinigten Staaten definiert ist, die Förderung der Wissenschaft und Künste.
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1. Zweck und Art der Verwendung (gewerbsmäßig oder nicht; umgestaltende Nutzung oder nicht (sog. transformative use))
2. Art des urheberrechtlich geschützten Werks.
3. Umfang und Bedeutung des verwendeten Auszugs im Verhältnis zum ganzen Werk
4. Auswirkung der Verwendung auf den Wert und die Verwertung des geschützten Werks
Auch bei bisher unveröffentlichten Werken sind diese Kriterien abzuwägen. Je nach Einzelfall dürfen vor Gericht auch weitere Faktoren in die Bewertung einfließen. Das Gesetz lässt bewusst einigen Ermessensspielraum. Insgesamt beschränkt es das Urheberrecht so, dass es seinen ursprünglichen Zweck erfüllt, der in der Verfassung der Vereinigten Staaten definiert ist, die Förderung der Wissenschaft und Künste.
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1. Zweck und Art der Verwendung (gewerbsmäßig oder nicht; umgestaltende Nutzung oder nicht (sog. transformative use))
2. Art des urheberrechtlich geschützten Werks.
3. Umfang und Bedeutung des verwendeten Auszugs im Verhältnis zum ganzen Werk
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Auch bei bisher unveröffentlichten Werken sind diese Kriterien abzuwägen. Je nach Einzelfall dürfen vor Gericht auch weitere Faktoren in die Bewertung einfließen. Das Gesetz lässt bewusst einigen Ermessensspielraum. Insgesamt beschränkt es das Urheberrecht so, dass es seinen ursprünglichen Zweck erfüllt, der in der Verfassung der Vereinigten Staaten definiert ist, die Förderung der Wissenschaft und Künste.
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1. Zweck und Art der Verwendung (gewerbsmäßig oder nicht; umgestaltende Nutzung oder nicht (sog. transformative use))
2. Art des urheberrechtlich geschützten Werks.
3. Umfang und Bedeutung des verwendeten Auszugs im Verhältnis zum ganzen Werk
4. Auswirkung der Verwendung auf den Wert und die Verwertung des geschützten Werks
Auch bei bisher unveröffentlichten Werken sind diese Kriterien abzuwägen. Je nach Einzelfall dürfen vor Gericht auch weitere Faktoren in die Bewertung einfließen. Das Gesetz lässt bewusst einigen Ermessensspielraum. Insgesamt beschränkt es das Urheberrecht so, dass es seinen ursprünglichen Zweck erfüllt, der in der Verfassung der Vereinigten Staaten definiert ist, die Förderung der Wissenschaft und Künste.
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Fair Use besagt, dass die Wiedergabe urheberrechtlich geschützten Materials zum Zwecke der Kritik, der Stellungnahme, der Berichterstattung, der Bildung und der Wissenschaft keine Urheberrechtsverletzung darstellt. Ob eine Verwendung urheberrechtlich geschützten Materials angemessen ist oder nicht, ist im Einzelfall nach folgenden Kriterien abzuwägen:
1. Zweck und Art der Verwendung (gewerbsmäßig oder nicht; umgestaltende Nutzung oder nicht (sog. transformative use))
2. Art des urheberrechtlich geschützten Werks.
3. Umfang und Bedeutung des verwendeten Auszugs im Verhältnis zum ganzen Werk
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Auch bei bisher unveröffentlichten Werken sind diese Kriterien abzuwägen. Je nach Einzelfall dürfen vor Gericht auch weitere Faktoren in die Bewertung einfließen. Das Gesetz lässt bewusst einigen Ermessensspielraum. Insgesamt beschränkt es das Urheberrecht so, dass es seinen ursprünglichen Zweck erfüllt, der in der Verfassung der Vereinigten Staaten definiert ist, die Förderung der Wissenschaft und Künste.
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1. Zweck und Art der Verwendung (gewerbsmäßig oder nicht; umgestaltende Nutzung oder nicht (sog. transformative use))
2. Art des urheberrechtlich geschützten Werks.
3. Umfang und Bedeutung des verwendeten Auszugs im Verhältnis zum ganzen Werk
4. Auswirkung der Verwendung auf den Wert und die Verwertung des geschützten Werks
Auch bei bisher unveröffentlichten Werken sind diese Kriterien abzuwägen. Je nach Einzelfall dürfen vor Gericht auch weitere Faktoren in die Bewertung einfließen. Das Gesetz lässt bewusst einigen Ermessensspielraum. Insgesamt beschränkt es das Urheberrecht so, dass es seinen ursprünglichen Zweck erfüllt, der in der Verfassung der Vereinigten Staaten definiert ist, die Förderung der Wissenschaft und Künste.
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Fair Use besagt, dass die Wiedergabe urheberrechtlich geschützten Materials zum Zwecke der Kritik, der Stellungnahme, der Berichterstattung, der Bildung und der Wissenschaft keine Urheberrechtsverletzung darstellt. Ob eine Verwendung urheberrechtlich geschützten Materials angemessen ist oder nicht, ist im Einzelfall nach folgenden Kriterien abzuwägen:
1. Zweck und Art der Verwendung (gewerbsmäßig oder nicht; umgestaltende Nutzung oder nicht (sog. transformative use))
2. Art des urheberrechtlich geschützten Werks.
3. Umfang und Bedeutung des verwendeten Auszugs im Verhältnis zum ganzen Werk
4. Auswirkung der Verwendung auf den Wert und die Verwertung des geschützten Werks
Auch bei bisher unveröffentlichten Werken sind diese Kriterien abzuwägen. Je nach Einzelfall dürfen vor Gericht auch weitere Faktoren in die Bewertung einfließen. Das Gesetz lässt bewusst einigen Ermessensspielraum. Insgesamt beschränkt es das Urheberrecht so, dass es seinen ursprünglichen Zweck erfüllt, der in der Verfassung der Vereinigten Staaten definiert ist, die Förderung der Wissenschaft und Künste.
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Fair Use besagt, dass die Wiedergabe urheberrechtlich geschützten Materials zum Zwecke der Kritik, der Stellungnahme, der Berichterstattung, der Bildung und der Wissenschaft keine Urheberrechtsverletzung darstellt. Ob eine Verwendung urheberrechtlich geschützten Materials angemessen ist oder nicht, ist im Einzelfall nach folgenden Kriterien abzuwägen:
1. Zweck und Art der Verwendung (gewerbsmäßig oder nicht; umgestaltende Nutzung oder nicht (sog. transformative use))
2. Art des urheberrechtlich geschützten Werks.
3. Umfang und Bedeutung des verwendeten Auszugs im Verhältnis zum ganzen Werk
4. Auswirkung der Verwendung auf den Wert und die Verwertung des geschützten Werks
Auch bei bisher unveröffentlichten Werken sind diese Kriterien abzuwägen. Je nach Einzelfall dürfen vor Gericht auch weitere Faktoren in die Bewertung einfließen. Das Gesetz lässt bewusst einigen Ermessensspielraum. Insgesamt beschränkt es das Urheberrecht so, dass es seinen ursprünglichen Zweck erfüllt, der in der Verfassung der Vereinigten Staaten definiert ist, die Förderung der Wissenschaft und Künste.
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Fair Use besagt, dass die Wiedergabe urheberrechtlich geschützten Materials zum Zwecke der Kritik, der Stellungnahme, der Berichterstattung, der Bildung und der Wissenschaft keine Urheberrechtsverletzung darstellt. Ob eine Verwendung urheberrechtlich geschützten Materials angemessen ist oder nicht, ist im Einzelfall nach folgenden Kriterien abzuwägen:
1. Zweck und Art der Verwendung (gewerbsmäßig oder nicht; umgestaltende Nutzung oder nicht (sog. transformative use))
2. Art des urheberrechtlich geschützten Werks.
3. Umfang und Bedeutung des verwendeten Auszugs im Verhältnis zum ganzen Werk
4. Auswirkung der Verwendung auf den Wert und die Verwertung des geschützten Werks
Auch bei bisher unveröffentlichten Werken sind diese Kriterien abzuwägen. Je nach Einzelfall dürfen vor Gericht auch weitere Faktoren in die Bewertung einfließen. Das Gesetz lässt bewusst einigen Ermessensspielraum. Insgesamt beschränkt es das Urheberrecht so, dass es seinen ursprünglichen Zweck erfüllt, der in der Verfassung der Vereinigten Staaten definiert ist, die Förderung der Wissenschaft und Künste.
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1. Zweck und Art der Verwendung (gewerbsmäßig oder nicht; umgestaltende Nutzung oder nicht (sog. transformative use))
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Auch bei bisher unveröffentlichten Werken sind diese Kriterien abzuwägen. Je nach Einzelfall dürfen vor Gericht auch weitere Faktoren in die Bewertung einfließen. Das Gesetz lässt bewusst einigen Ermessensspielraum. Insgesamt beschränkt es das Urheberrecht so, dass es seinen ursprünglichen Zweck erfüllt, der in der Verfassung der Vereinigten Staaten definiert ist, die Förderung der Wissenschaft und Künste.
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1. Zweck und Art der Verwendung (gewerbsmäßig oder nicht; umgestaltende Nutzung oder nicht (sog. transformative use))
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