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˜”*°•. Zur Information ˜”*°•.

Satire ist eine Kunstform, mit der Personen, Ereignisse oder Zustände kritisiert, verspottet oder angeprangert werden. Typische Stilmittel der Satire sind die Übertreibung als Überhöhung oder die Untertreibung als bewusste Bagatellisierung bis ins Lächerliche oder Absurde.
Ferner ein selbstständiges Werk, das in freier Benutzung des Werkes eines anderen geschaffen worden ist, darf ohne Zustimmung des Uhrhebers des benutzten Werkes veröffentlichen und verwerted werden.

˜”*°•. FAIR USE ˜”*°•.

Faire Use erlaubt die Wiederverwendung Uhrheberrechtlichen geschützten Inhalten ohne Erlaubnis des Rechtinhabers. Fair Use ist ein Prinzip, das Ausnahmen vom Uhrheberrecht begründet. Was jeweils als Fair Use gilt, wird nicht vom Bitchute definiert! Bitchute legt nicht fest was unter Fair Use fällt. Das kann nur ein Gericht entscheiden.

˜”*°•. Zur Information ˜”*°•.

Satire ist eine Kunstform, mit der Personen, Ereignisse oder Zustände kritisiert, verspottet oder angeprangert werden. Typische Stilmittel der Satire sind die Übertreibung als Überhöhung oder die Untertreibung als bewusste Bagatellisierung bis ins Lächerliche oder Absurde.
Ferner ein selbstständiges Werk, das in freier Benutzung des Werkes eines anderen geschaffen worden ist, darf ohne Zustimmung des Uhrhebers des benutzten Werkes veröffentlichen und verwerted werden.

˜”*°•. FAIR USE ˜”*°•.

Faire Use erlaubt die Wiederverwendung Uhrheberrechtlichen geschützten Inhalten ohne Erlaubnis des Rechtinhabers. Fair Use ist ein Prinzip, das Ausnahmen vom Uhrheberrecht begründet. Was jeweils als Fair Use gilt, wird nicht vom YouTube definiert! YouTube legt nicht fest was unter Fair Use fällt. Das kann nur ein Gericht entscheiden.

- Fair Use -

Fair Use besagt, dass die Wiedergabe urheberrechtlich geschützten Materials zum Zwecke der Kritik, der Stellungnahme, der Berichterstattung, der Bildung und der Wissenschaft keine Urheberrechtsverletzung darstellt. Ob eine Verwendung urheberrechtlich geschützten Materials angemessen ist oder nicht, ist im Einzelfall nach folgenden Kriterien abzuwägen:

1. Zweck und Art der Verwendung (gewerbsmäßig oder nicht; umgestaltende Nutzung oder nicht (sog. transformative use))

2. Art des urheberrechtlich geschützten Werks.

3. Umfang und Bedeutung des verwendeten Auszugs im Verhältnis zum ganzen Werk

4. Auswirkung der Verwendung auf den Wert und die Verwertung des geschützten Werks

Auch bei bisher unveröffentlichten Werken sind diese Kriterien abzuwägen. Je nach Einzelfall dürfen vor Gericht auch weitere Faktoren in die Bewertung einfließen. Das Gesetz lässt bewusst einigen Ermessensspielraum. Insgesamt beschränkt es das Urheberrecht so, dass es seinen ursprünglichen Zweck erfüllt, der in der Verfassung der Vereinigten Staaten definiert ist, die Förderung der Wissenschaft und Künste.

- Fair Use -

Fair Use besagt, dass die Wiedergabe urheberrechtlich geschützten Materials zum Zwecke der Kritik, der Stellungnahme, der Berichterstattung, der Bildung und der Wissenschaft keine Urheberrechtsverletzung darstellt. Ob eine Verwendung urheberrechtlich geschützten Materials angemessen ist oder nicht, ist im Einzelfall nach folgenden Kriterien abzuwägen:

1. Zweck und Art der Verwendung (gewerbsmäßig oder nicht; umgestaltende Nutzung oder nicht (sog. transformative use))

2. Art des urheberrechtlich geschützten Werks.

3. Umfang und Bedeutung des verwendeten Auszugs im Verhältnis zum ganzen Werk

4. Auswirkung der Verwendung auf den Wert und die Verwertung des geschützten Werks

Auch bei bisher unveröffentlichten Werken sind diese Kriterien abzuwägen. Je nach Einzelfall dürfen vor Gericht auch weitere Faktoren in die Bewertung einfließen. Das Gesetz lässt bewusst einigen Ermessensspielraum. Insgesamt beschränkt es das Urheberrecht so, dass es seinen ursprünglichen Zweck erfüllt, der in der Verfassung der Vereinigten Staaten definiert ist, die Förderung der Wissenschaft und Künste.

- Fair Use -

Fair Use besagt, dass die Wiedergabe urheberrechtlich geschützten Materials zum Zwecke der Kritik, der Stellungnahme, der Berichterstattung, der Bildung und der Wissenschaft keine Urheberrechtsverletzung darstellt. Ob eine Verwendung urheberrechtlich geschützten Materials angemessen ist oder nicht, ist im Einzelfall nach folgenden Kriterien abzuwägen:

1. Zweck und Art der Verwendung (gewerbsmäßig oder nicht; umgestaltende Nutzung oder nicht (sog. transformative use))

2. Art des urheberrechtlich geschützten Werks.

3. Umfang und Bedeutung des verwendeten Auszugs im Verhältnis zum ganzen Werk

4. Auswirkung der Verwendung auf den Wert und die Verwertung des geschützten Werks

Auch bei bisher unveröffentlichten Werken sind diese Kriterien abzuwägen. Je nach Einzelfall dürfen vor Gericht auch weitere Faktoren in die Bewertung einfließen. Das Gesetz lässt bewusst einigen Ermessensspielraum. Insgesamt beschränkt es das Urheberrecht so, dass es seinen ursprünglichen Zweck erfüllt, der in der Verfassung der Vereinigten Staaten definiert ist, die Förderung der Wissenschaft und Künste.

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Fair Use besagt, dass die Wiedergabe urheberrechtlich geschützten Materials zum Zwecke der Kritik, der Stellungnahme, der Berichterstattung, der Bildung und der Wissenschaft keine Urheberrechtsverletzung darstellt. Ob eine Verwendung urheberrechtlich geschützten Materials angemessen ist oder nicht, ist im Einzelfall nach folgenden Kriterien abzuwägen:

1. Zweck und Art der Verwendung (gewerbsmäßig oder nicht; umgestaltende Nutzung oder nicht (sog. transformative use))

2. Art des urheberrechtlich geschützten Werks.

3. Umfang und Bedeutung des verwendeten Auszugs im Verhältnis zum ganzen Werk

4. Auswirkung der Verwendung auf den Wert und die Verwertung des geschützten Werks

Auch bei bisher unveröffentlichten Werken sind diese Kriterien abzuwägen. Je nach Einzelfall dürfen vor Gericht auch weitere Faktoren in die Bewertung einfließen. Das Gesetz lässt bewusst einigen Ermessensspielraum. Insgesamt beschränkt es das Urheberrecht so, dass es seinen ursprünglichen Zweck erfüllt, der in der Verfassung der Vereinigten Staaten definiert ist, die Förderung der Wissenschaft und Künste.

- Fair Use -

Fair Use besagt, dass die Wiedergabe urheberrechtlich geschützten Materials zum Zwecke der Kritik, der Stellungnahme, der Berichterstattung, der Bildung und der Wissenschaft keine Urheberrechtsverletzung darstellt. Ob eine Verwendung urheberrechtlich geschützten Materials angemessen ist oder nicht, ist im Einzelfall nach folgenden Kriterien abzuwägen:

1. Zweck und Art der Verwendung (gewerbsmäßig oder nicht; umgestaltende Nutzung oder nicht (sog. transformative use))

2. Art des urheberrechtlich geschützten Werks.

3. Umfang und Bedeutung des verwendeten Auszugs im Verhältnis zum ganzen Werk

4. Auswirkung der Verwendung auf den Wert und die Verwertung des geschützten Werks

Auch bei bisher unveröffentlichten Werken sind diese Kriterien abzuwägen. Je nach Einzelfall dürfen vor Gericht auch weitere Faktoren in die Bewertung einfließen. Das Gesetz lässt bewusst einigen Ermessensspielraum. Insgesamt beschränkt es das Urheberrecht so, dass es seinen ursprünglichen Zweck erfüllt, der in der Verfassung der Vereinigten Staaten definiert ist, die Förderung der Wissenschaft und Künste.

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Fair Use besagt, dass die Wiedergabe urheberrechtlich geschützten Materials zum Zwecke der Kritik, der Stellungnahme, der Berichterstattung, der Bildung und der Wissenschaft keine Urheberrechtsverletzung darstellt. Ob eine Verwendung urheberrechtlich geschützten Materials angemessen ist oder nicht, ist im Einzelfall nach folgenden Kriterien abzuwägen:

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3. Umfang und Bedeutung des verwendeten Auszugs im Verhältnis zum ganzen Werk

4. Auswirkung der Verwendung auf den Wert und die Verwertung des geschützten Werks

Auch bei bisher unveröffentlichten Werken sind diese Kriterien abzuwägen. Je nach Einzelfall dürfen vor Gericht auch weitere Faktoren in die Bewertung einfließen. Das Gesetz lässt bewusst einigen Ermessensspielraum. Insgesamt beschränkt es das Urheberrecht so, dass es seinen ursprünglichen Zweck erfüllt, der in der Verfassung der Vereinigten Staaten definiert ist, die Förderung der Wissenschaft und Künste.

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Fair Use besagt, dass die Wiedergabe urheberrechtlich geschützten Materials zum Zwecke der Kritik, der Stellungnahme, der Berichterstattung, der Bildung und der Wissenschaft keine Urheberrechtsverletzung darstellt. Ob eine Verwendung urheberrechtlich geschützten Materials angemessen ist oder nicht, ist im Einzelfall nach folgenden Kriterien abzuwägen:

1. Zweck und Art der Verwendung (gewerbsmäßig oder nicht; umgestaltende Nutzung oder nicht (sog. transformative use))

2. Art des urheberrechtlich geschützten Werks.

3. Umfang und Bedeutung des verwendeten Auszugs im Verhältnis zum ganzen Werk

4. Auswirkung der Verwendung auf den Wert und die Verwertung des geschützten Werks

Auch bei bisher unveröffentlichten Werken sind diese Kriterien abzuwägen. Je nach Einzelfall dürfen vor Gericht auch weitere Faktoren in die Bewertung einfließen. Das Gesetz lässt bewusst einigen Ermessensspielraum. Insgesamt beschränkt es das Urheberrecht so, dass es seinen ursprünglichen Zweck erfüllt, der in der Verfassung der Vereinigten Staaten definiert ist, die Förderung der Wissenschaft und Künste.

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Fair Use besagt, dass die Wiedergabe urheberrechtlich geschützten Materials zum Zwecke der Kritik, der Stellungnahme, der Berichterstattung, der Bildung und der Wissenschaft keine Urheberrechtsverletzung darstellt. Ob eine Verwendung urheberrechtlich geschützten Materials angemessen ist oder nicht, ist im Einzelfall nach folgenden Kriterien abzuwägen:

1. Zweck und Art der Verwendung (gewerbsmäßig oder nicht; umgestaltende Nutzung oder nicht (sog. transformative use))

2. Art des urheberrechtlich geschützten Werks.

3. Umfang und Bedeutung des verwendeten Auszugs im Verhältnis zum ganzen Werk

4. Auswirkung der Verwendung auf den Wert und die Verwertung des geschützten Werks

Auch bei bisher unveröffentlichten Werken sind diese Kriterien abzuwägen. Je nach Einzelfall dürfen vor Gericht auch weitere Faktoren in die Bewertung einfließen. Das Gesetz lässt bewusst einigen Ermessensspielraum. Insgesamt beschränkt es das Urheberrecht so, dass es seinen ursprünglichen Zweck erfüllt, der in der Verfassung der Vereinigten Staaten definiert ist, die Förderung der Wissenschaft und Künste.

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1. Zweck und Art der Verwendung (gewerbsmäßig oder nicht; umgestaltende Nutzung oder nicht (sog. transformative use))

2. Art des urheberrechtlich geschützten Werks.

3. Umfang und Bedeutung des verwendeten Auszugs im Verhältnis zum ganzen Werk

4. Auswirkung der Verwendung auf den Wert und die Verwertung des geschützten Werks

Auch bei bisher unveröffentlichten Werken sind diese Kriterien abzuwägen. Je nach Einzelfall dürfen vor Gericht auch weitere Faktoren in die Bewertung einfließen. Das Gesetz lässt bewusst einigen Ermessensspielraum. Insgesamt beschränkt es das Urheberrecht so, dass es seinen ursprünglichen Zweck erfüllt, der in der Verfassung der Vereinigten Staaten definiert ist, die Förderung der Wissenschaft und Künste.

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1. Zweck und Art der Verwendung (gewerbsmäßig oder nicht; umgestaltende Nutzung oder nicht (sog. transformative use))

2. Art des urheberrechtlich geschützten Werks.

3. Umfang und Bedeutung des verwendeten Auszugs im Verhältnis zum ganzen Werk

4. Auswirkung der Verwendung auf den Wert und die Verwertung des geschützten Werks

Auch bei bisher unveröffentlichten Werken sind diese Kriterien abzuwägen. Je nach Einzelfall dürfen vor Gericht auch weitere Faktoren in die Bewertung einfließen. Das Gesetz lässt bewusst einigen Ermessensspielraum. Insgesamt beschränkt es das Urheberrecht so, dass es seinen ursprünglichen Zweck erfüllt, der in der Verfassung der Vereinigten Staaten definiert ist, die Förderung der Wissenschaft und Künste.

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1. Zweck und Art der Verwendung (gewerbsmäßig oder nicht; umgestaltende Nutzung oder nicht (sog. transformative use))

2. Art des urheberrechtlich geschützten Werks.

3. Umfang und Bedeutung des verwendeten Auszugs im Verhältnis zum ganzen Werk

4. Auswirkung der Verwendung auf den Wert und die Verwertung des geschützten Werks

Auch bei bisher unveröffentlichten Werken sind diese Kriterien abzuwägen. Je nach Einzelfall dürfen vor Gericht auch weitere Faktoren in die Bewertung einfließen. Das Gesetz lässt bewusst einigen Ermessensspielraum. Insgesamt beschränkt es das Urheberrecht so, dass es seinen ursprünglichen Zweck erfüllt, der in der Verfassung der Vereinigten Staaten definiert ist, die Förderung der Wissenschaft und Künste.

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1. Zweck und Art der Verwendung (gewerbsmäßig oder nicht; umgestaltende Nutzung oder nicht (sog. transformative use))

2. Art des urheberrechtlich geschützten Werks.

3. Umfang und Bedeutung des verwendeten Auszugs im Verhältnis zum ganzen Werk

4. Auswirkung der Verwendung auf den Wert und die Verwertung des geschützten Werks

Auch bei bisher unveröffentlichten Werken sind diese Kriterien abzuwägen. Je nach Einzelfall dürfen vor Gericht auch weitere Faktoren in die Bewertung einfließen. Das Gesetz lässt bewusst einigen Ermessensspielraum. Insgesamt beschränkt es das Urheberrecht so, dass es seinen ursprünglichen Zweck erfüllt, der in der Verfassung der Vereinigten Staaten definiert ist, die Förderung der Wissenschaft und Künste.

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1. Zweck und Art der Verwendung (gewerbsmäßig oder nicht; umgestaltende Nutzung oder nicht (sog. transformative use))

2. Art des urheberrechtlich geschützten Werks.

3. Umfang und Bedeutung des verwendeten Auszugs im Verhältnis zum ganzen Werk

4. Auswirkung der Verwendung auf den Wert und die Verwertung des geschützten Werks

Auch bei bisher unveröffentlichten Werken sind diese Kriterien abzuwägen. Je nach Einzelfall dürfen vor Gericht auch weitere Faktoren in die Bewertung einfließen. Das Gesetz lässt bewusst einigen Ermessensspielraum. Insgesamt beschränkt es das Urheberrecht so, dass es seinen ursprünglichen Zweck erfüllt, der in der Verfassung der Vereinigten Staaten definiert ist, die Förderung der Wissenschaft und Künste.

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1. Zweck und Art der Verwendung (gewerbsmäßig oder nicht; umgestaltende Nutzung oder nicht (sog. transformative use))

2. Art des urheberrechtlich geschützten Werks.

3. Umfang und Bedeutung des verwendeten Auszugs im Verhältnis zum ganzen Werk

4. Auswirkung der Verwendung auf den Wert und die Verwertung des geschützten Werks

Auch bei bisher unveröffentlichten Werken sind diese Kriterien abzuwägen. Je nach Einzelfall dürfen vor Gericht auch weitere Faktoren in die Bewertung einfließen. Das Gesetz lässt bewusst einigen Ermessensspielraum. Insgesamt beschränkt es das Urheberrecht so, dass es seinen ursprünglichen Zweck erfüllt, der in der Verfassung der Vereinigten Staaten definiert ist, die Förderung der Wissenschaft und Künste.

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Fair Use besagt, dass die Wiedergabe urheberrechtlich geschützten Materials zum Zwecke der Kritik, der Stellungnahme, der Berichterstattung, der Bildung und der Wissenschaft keine Urheberrechtsverletzung darstellt. Ob eine Verwendung urheberrechtlich geschützten Materials angemessen ist oder nicht, ist im Einzelfall nach folgenden Kriterien abzuwägen:

1. Zweck und Art der Verwendung (gewerbsmäßig oder nicht; umgestaltende Nutzung oder nicht (sog. transformative use))

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Auch bei bisher unveröffentlichten Werken sind diese Kriterien abzuwägen. Je nach Einzelfall dürfen vor Gericht auch weitere Faktoren in die Bewertung einfließen. Das Gesetz lässt bewusst einigen Ermessensspielraum. Insgesamt beschränkt es das Urheberrecht so, dass es seinen ursprünglichen Zweck erfüllt, der in der Verfassung der Vereinigten Staaten definiert ist, die Förderung der Wissenschaft und Künste.

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Auch bei bisher unveröffentlichten Werken sind diese Kriterien abzuwägen. Je nach Einzelfall dürfen vor Gericht auch weitere Faktoren in die Bewertung einfließen. Das Gesetz lässt bewusst einigen Ermessensspielraum. Insgesamt beschränkt es das Urheberrecht so, dass es seinen ursprünglichen Zweck erfüllt, der in der Verfassung der Vereinigten Staaten definiert ist, die Förderung der Wissenschaft und Künste.

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2. Art des urheberrechtlich geschützten Werks.

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