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Staatsfern?Anfrage ergibt:Bundesregierung zahlte Hunderttausende Euro an Journalisten - ARD und ZDF
o8.o3.2023 von Florian Warweg
In einer Kleinen Anfrage an die Bundesregierung wurde mit Verweis auf Sicherstellung der „Wahrung einer hinreichenden Staatsferne“ unter anderem abgefragt, ob in den letzten fünf Jahren Zahlungen von Bundesministerien an Journalisten des öffentlich-rechtlichen Rundfunks erfolgten. Die Antwort hat es in sich: Fast 1,5 Millionen Euro zahlten verschiedenste Bundesministerien und das Bundeskanzleramt von 2018 bis 2022 an insgesamt fast 200 Journalisten, die mehrheitlich für ARD und ZDF tätig waren. Bei der „Mittelvergabe“ an ÖRR-Journalisten sticht insbesondere das Wirtschaftsministerium unter Robert Habeck hervor. Auffallend: In der Auflistung der Bundesregierung fehlt das Auswärtige Amt (AA) völlig. Doch dies ist nach Informationen der NachDenkSeiten so nicht korrekt. Auch das AA bezahlte Journalisten für zahlreiche Dienstleistungen. Wieso versucht die Bundesregierung, das in dem Fall zu vertuschen, räumt es aber bei anderen Ministerien offen ein?
„Sind in den letzten fünf Jahren vergütete Aufträge, Honorare oder sonstige Zahlungen (etwa für Moderation, Präsentation, Beratung, Expertisen, Interviews, Rhetorik- oder Sprachtraining usw.) von Bundesministerien oder Bundesbehörden an freie, festangestellte, neben- und hauptberufliche Journalisten von ARD, ZDF, Deutschlandradio oder Deutsche Welle ergangen, und wenn ja, welche (bitte nach Datum, Bundesministerium oder Bundesbehörde, Art des Auftrags, Journalist, Sender des Journalisten und Höhe der Zahlung in brutto aufschlüsseln), und wie bewertet die Bundesregierung ihre Auftragspraxis im Hinblick auf die verfassungsrechtlich gebotene „hinreichende Staatsferne“ des öffentlich-rechtlichen Rundfunks?“
So lautet die erste Frage der Kleinen Anfrage der AfD-Fraktion im Bundestag unter dem Titel „Mögliche Zahlungen von Bundesministerien an Journalisten des öffentlich-rechtlichen Rundfunks und privatrechtlicher Medien“, die auch bereits öffentlich auf der Website des Bundestages einsehbar ist. Die zweite Frage ist ähnlich formuliert, fragt aber die Zahlungen der Bundesregierung an Vertreter privatrechtlicher Medien ab und wie diese Auftragspraxis „im Hinblick auf die Bedeutung der „vierten Gewalt“ als Kontrollinstanz staatlichen Handelns“ bewertet wird.
Die Antwort der Bundesregierung fällt denkbar knapp aus:
„Für die Beantwortung der Frage 1 wird auf Anlage 1*, für die Beantwortung der Frage 2 auf Anlage 2* verwiesen. Die dort dokumentierte Auftragspraxis durch Bundesministerien oder Bundesbehörden steht nicht in Konflikt mit der Bedeutung journalistischer Arbeit als Kontrollinstanz staatlichen Handelns oder mit dem Prinzip der Staatsferne des Rundfunks.“
Die erwähnten Anlagen umfassen allerdings 24 Seiten und listen recht detailliert auf, wie viele Journalisten für welche „Dienstleistungen“ ...
weierlesen: https://www.nachdenkseiten.de/?p=94769&fbclid=IwAR1PRgrJf1BVkc9zunyzzI6JDNCOwUQD20Yx6U-XYzSgEesAbHy9NdzSBM4
Category | News & Politics |
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