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(Corona) Corinna 21 - Brief von der Fachanwältin Beate Bahner
Dr. Bodo Schiffmann der Schwindelambulanz Sinsheim liest einen Brief der Fachanwältin Beate Bahner.
Dieses Video wurde auf YouTube gesperrt!
Die Webseite von Beate Bahner wurde vorübergehend ebenfalls gesperrt im Zuge einer Anzeige! Dies ist übrigens ebenfalls nicht zulässig und wird Konsequenzen haben.
Hier der Brief, um den es geht:
https://swprs.files.wordpress.com/2020/04/beate-bahner-shutdown-verfassungwidrig.pdf
https://anonfile.com/hc6aRanco3/beate-bahner-shutdown-verfassungwidrig_pdf
Hier noch eine Stellungsnahme von Frau Bahner:
Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Unterstützer!!
Anbei finden Sie meinen Eilantrag beim Bundesverfassungsgericht zur Kenntnisnahme.
Ich habe folgende Anträge gestellt – und Sie sind sehr gerne zur Weiterleitung dieser Mail berechtigt!
1. Es wird festgestellt, dass die Corona-Verordnungen aller Bundesländer dazu geeignet sind, den Bestand der Bundesrepublik Deutschland, insbesondere die Rechtsstaatlichkeit, Demokratie und die freiheitlich-demokratische Grundordnung nach Art. 20 GG zu gefährden.
2. Der Vollzug der Corona-Verordnungen aller Landesregierungen wird bis zur Entscheidung in der Hauptsache sofort außer Vollzug gesetzt.
3. Es wird festgestellt, dass die für Ostersamstag, 11. April 2020, 15 Uhr von der Antragstellerin angekündigte bundesweite Demonstration „Coronoia 2020. Nie wieder mit uns. Wir stehen heute auf“ nach Art. 8 II GG und 20 Abs. 4 GG zulässig ist und nicht verboten werden darf.
4. Es wird beantragt, sofort über den Eilantrag zu entscheiden, da die Antragstellerin seit einem Besuch der Polizei Heidelberg am 8. April 2020, 12 Uhr ihre Freiheit in Gefahr sieht.
5. Die Dringlichkeit besteht insbesondere in der vollständigen Beseitigung des Bestands der Bundesrepublik Deutschland und in der beispiellosen Beschränkung fast aller Grundrechte von 83 Millionen Bürgern und der damit drohenden Errichtung eines diktatorischen Polizeistaats.
6. Es wird daher beantragt, aufgrund der besonderen Dringlichkeit davon abzusehen, den am Verfahren zur Hauptsache Beteiligten, zum Beitritt Berechtigten oder Äußerungsberechtigten Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben, § 32 Abs. 2 BVerfGG.
Seit heute, Donnerstag den 9. April 2020, 11 Uhr ist meine Homepage gesperrt.
Tausend Dank für Ihr Feedback und Ihre Unterstützung! Diese Mail bitte teilen teilen teilen, weiterleiten, verbreiten – das braucht es jetzt!! Und organisieren Sie selbst eine Demonstration in Ihrer Stadt oder in Ihrer Gemeinde!! Bitte beim zuständigen Amt zuvor einfach nur nach § 14 Versammlungsgesetz anmelden, geht online ganz einfach… Niemand darf Ihnen in einem Rechtsstaat Versammlungen und Demonstrationen verbieten! Das Versammlungsrecht nach Art. 8 GG ist eines der fundamentalsten Grundrechte aller Bürger in Deutschland! In einem Polizeistaat und in einer Diktatur darf man sich nicht mehr versammeln – und werden die Homepages gesperrt.
Mit herzlichen Grüßen aus Heidelberg: WIR SCHAFFEN DAS!!! J
Ihre Beate Bahner
Category | News & Politics |
Sensitivity | Normal - Content that is suitable for ages 16 and over |
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