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Corona Brandrede an die Bischöfe
"Corona-Brandrede" an die bischöflichen Hirten und Oberhirten aus der Kirche im Untergrund.
Bitte sehen Sie vor diesem Vortrag die vorausgegangenen Vorträge der Playlist https://www.youtube.com/watch?v=M3I4a... an.
Der Bundesrat:
"Coronavirus: Gottesdienste wieder möglich, gesetzliche Grundlage für SwissCovid-App
Bern, 20.05.2020 - Gottesdienste können ab dem 28. Mai 2020 wieder stattfinden. Die Glaubensgemeinschaften müssen dazu Schutzkonzepte erarbeiten. Dies hat der Bundesrat an seiner Sitzung vom 20. Mai 2020 entschieden. Er hat zudem als gesetzliche Grundlage für die SwissCovid-App eine dringliche Änderung des Epidemiengesetzes zuhanden des Parlaments verabschiedet. Ausserdem hat er das Eidgenössische Departement des Innern (EDI) damit beauftragt, frühzeitig einen Zugang zu Impfstoffen zu sichern.
Glaubensgemeinschaften sollen ihr gemeinsames religiöses Leben wieder aufnehmen können. Ab dem 28. Mai 2020 sind sämtliche Gottesdienste und Feiern aller Religionen wieder erlaubt. Die Glaubensgemeinschaften haben eine Woche Zeit, um Schutzkonzepte zu erarbeiten und die Nachverfolgung von Infektionsketten sicherzustellen. Das Bundesamt für Gesundheit (BAG) hat ein Rahmenschutzkonzept erstellt. ..."
Quelle: https://www.admin.ch/gov/de/start/dok...
Der Schweizer Bundesrat hat an seiner Sitzung beschlossen:
"Halleluja! Bundesrat rettet Pfingstgottesdienst. Der Bundesrat beschleunigt die Lockerungen erneut. Ab dem 28. Mai dürfen wieder Gottesdienste mit einem Schutzkonzept stattfinden. Damit können schon ab Pfingsten wieder Messen abgehalten werden.
Weitere Lockerungsschritte
Der Bundesrat hat ausserdem einen Ausblick auf den 8. Juni gegeben. So sollen im nächsten Lockerungsschritt die Campingplätze nun ebenfalls wieder öffnen dürfen. Ausserdem fällt die Regel, dass in Restaurants maximal vier Personen an einem Tisch sitzen dürfen. Auch Treffen mit mehr als fünf Personen sollen wieder stattfinden dürfen. Definitiv darüber entschieden wird aber erst an der Bundesratssitzung von nächster Woche."
Quelle: https://www.blick.ch/news/politik/liv...
Diese Informationen kamen nach der Aufzeichnung dieses Beitrages. Im Kern ändert sich nicht viel. Bereits seit geraumer Zeit sind 4 Personen an einem Tisch in einem Restaurant erlaubt, aber nicht z.B. 4 Personen in einer Kirchenbank. Auch in Supermärkten siehr man legalerweise grössere Mengen von Menschen innerhalb der Ladenfläche, doch in grossen Kirchen dürfen nur "eine Hand voll" Personden sein.
Die Kommentare sind in diesen Videos bewusst nicht automatisch freigeschaltet. Eine "Brandrede" ist keine "Hassrede", sondern ein Schrei des Herzens. Daher können Kommentare aus Hass und Missgunst nicht geduldet werden, da sie diesen Schrei des Herzens um seine Intention, Kraft und Ehrlichkeit bringen würden. Dieser Schrei ist ein Schrei in Liebe, aus Liebe und voll Liebe und nicht aus Missgunst , Hass oder Argwohn. Danke für das Verständnis.
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