First published at 04:48 UTC on February 19th, 2020.
Um 1:00 Uhr am 23. März 1939 unterzeichneten Urbšys und Ribbentrop einen Vertrag, der beinhaltete, dass Litauen effektiv ab dem 22. März das Memelland an das Deutsche Reich übergab.
Artikel 1
Das durch den Vertrag von Versailles von Deutschland ab…
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Um 1:00 Uhr am 23. März 1939 unterzeichneten Urbšys und Ribbentrop einen Vertrag, der beinhaltete, dass Litauen effektiv ab dem 22. März das Memelland an das Deutsche Reich übergab.
Artikel 1
Das durch den Vertrag von Versailles von Deutschland abgetrennte Memelgebiet wird mit Wirkung vom heutigen Tage wieder mit dem Deutschen Reich vereinigt.
Artikel 2
Das Memelgebiet wird sofort von den litauischen Militär- und Polizeikräften geräumt werden. Die Litauische Regierung wird dafür Sorge tragen, daß das Gebiet bei der Räumung in ordnungsmäßigem Zustand belassen wird. Beide Teile werden, soweit erforderlich, Kommissare ernennen, die die Übergabe der nicht in den Händen der autonomen Behörden des Memelgebiets befindlichen Verwaltungen durchzuführen haben.Die Regelung der übrigen sich aus dem Wechsel der Staatshoheit ergebenden Fragen, insbesondere der wirtschaftlichen und finanziellen Fragen, der Beamtenfragen sowie der Staatsangehörigkeitsfragen, bleibt besonderer Vereinbarung vorbehalten.
Artikel 3
Um den Wirtschaftsbedürfnissen Litauens Rechnung zu tragen, wird in Memel für Litauen eine Freihafenzone eingerichtet werden. Die Einzelheiten werden nach den Richtlinien der diesem Vertrage beigefügten Anlage besonders geregelt werden.
Artikel 4
Zur Bekräftigung ihres Entschlusses, eine freundschaftliche Entwicklung der Beziehungen zwischen Deutschland und Litauen sicherzustellen, übernehmen beide Teile die Verpflichtung, weder zur Anwendung von Gewalt gegeneinander zu schreiten noch eine gegen einen der beiden Teile von dritter Seite gerichtete Gewaltanwendung zu unterstützen.
Artikel 5
Dieser Vertrag tritt mit der Unterzeichnung in Kraft.Zu Urkund dessen haben die beiderseitigen Bevollmächtigten diesen Vertrag unterzeichnet.Ausgefertigt in doppelter Urschrift, in deutscher und litauischer Sprache.
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