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KLARTEXT - Im Gespräch - Inhaftierung wegen Maskenverweigerung
AUCH ATTACKEN MIT NEGATIVBEWERTUNGEN KÖNNEN DIE WAHRHEIT NICHT AUFHALTEN
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DEUTSCH / GERMAN
LLP Liviten Leser Produktion
Wie weit wir es in Deutschland bereits gebracht haben, führt uns Bayern (Weiden Opf.) in eindrücklicher Weise vor. Menschen die sich vehement gegen das Corona-Regime stemmen, müssen in Bayern mit der härtesten Gangart rechnen die der Staat zu bieten hat. Obschon der Protest durch die verbrieften Grundrechte an sich gedeckt sein sollte, sieht sich Bayern durch derlei Insubordination Untergebener in höchster Gefahr und reagiert entsprechend maßlos. Das bekam eine Frau zu spüren die sich aus Überzeugung gegen die derzeit geltenden Corona-Maßnahmen auflehnte.
Das pikante an der Sache ist, dass es sich bei allen ihr gegenüber erhobenen Vorwürfen ursächlich um Ordnungswidrigkeiten handelt. Also die Weigerung eine Maske zu tragen und die Missachtung von Platzverweisen. Wir hatten dazu auch die Vorgeschichte. Nach aktueller Rechtslage ist es tatsächlich nichts anderes, wenn man beispielsweise wiederholt ohne Maske in einer ausgewiesenen “Maulkorbzone” unterwegs ist. Von Straftatbeständen sind wir hier weit entfernt. Haft für Ordnungswidrigkeiten, ohne die Möglichkeit eines Rechtsmittels vor einer sofortigen Freiheitsentziehung von 5 Tagen durch richterlichen Beschluss, ist ein absolutes Novum bei der “Bürgerbekämpfung” in Deutschland. Es deutet darauf hin, dass das fragwürdige “Seuchenrecht” inzwischen ausnahmslos alle anderen Rechtsgüter infiziert und überwunden zu haben scheint.
Zentrale Punkte der Freveltaten an der frischen Luft sollen dem Vernehmen nach sowohl eine Selbst- als auch Fremdgefährdung gewesen sein. Sofern dies nicht initial bereits eine präventive Entmündigung des Bürgers impliziert, sollte zumindest das Maß einer möglichen Selbstgefährdung vom Delinquenten selbst recht gut einzuschätzen sein. Schließlich brauchen wir auch für unseren täglichen Stuhlgang keinen Richter, der etwaige Pressattacken zuvor auf körperliche Verträglichkeit für vermeintliches Staatseigentum überprüft. Die Konsequenz aus der Ansammlung dieser Ordnungswidrigkeiten war hernach eine 5-tägige Haft in Nürnberg.
Wie viel Repression darf es für Maßnahmenkritiker sein?
Letztlich belegt diese Geschichte eindringlich, wie wenig im Moment die Freiheitsrechte in Relation zu einer höchst fragwürdigen Staatsräson gelten. Wir pirschen uns quasi kollektiv, im Seuchen-Tarnanzug, an unsere Freiheitsrechte heran, um sie effektiver meucheln zu können. Das soll alles durch das Gesetz gedeckt sein. Wer bei diesem Gleichschritt aus der Reihe tanzt, muss sich also größerer Vergehen schuldig gemacht haben, für die die Justiz jetzt allerdings noch die rechtlichen Grundlagen (er)finden muss. Das jedenfalls ergibt sich aus dem angekündigten juristischen Nachspiel, welches diese 5-Tage-Haft-Odyssee wohl nach sich ziehen wird.
Wie sehr hier einige (Fach)Kräfte durchaus willentlich auf fragwürdige Disziplinierung setzen, ergibt sich aus dem weiteren Verlauf der hier geschilderten Haft. Ein schlechter Gedanke der Delinquentin war es scheinbar, sich ein wenig gaga oder gar selbstmordgefährdet zu geben, wovon sie sich (im Vollbesitz ihrer geistigen Kräfte) eine etwas andere Behandlung in der Haft erhoffte. Die bekam sie auch, aber nicht in der von ihr vermuteten Art. Es führte nach ihren Angaben dazu, dass sie in Nürnberg in eine “Absonderungszelle” gesteckt wurde. Zu ihrer “Sicherheit” dann splitterfasernackt, für die nächsten 24 Stunden unter dauernder Videobeobachtung.
Es geht noch entwürdigender
Das noch verstörendere Bonmot folgte auf den Fuß. Dazu wurde die “Widerspenstige” eigens aus dem Frauengefängnis ins Männergefängnis verlegt. Vielleicht weil die “Videobeobachtung” dort fachkundiger und aufmerksamer durchgeführt werden konnte? Erst die zweiten 24 Stunden, ebenso in Haftabsonderung, konnte sie dann wieder im Frauengefängnis, nackt und nur “mit Videoblicken bekleidet” verbringen. Die restlichen drei Tage Haft dann im normalen Vollzug, mit ganz normaler Häftlingskleidung. Man darf also gespannt auf die sich daraus entspinnenden Prozesse warten. Auf die sachlichen Rechtfertigungen, die für dieses besondere Vorgehen seitens der Staatsmacht ins Feld geführt werden. Ansonsten bliebe die Vermutung im Raume stehen, dass es sich um eine recht übergriffige Disziplinierungsmaßnahme gehandelt haben könnte, vielleicht gar um Folter? Das wiederum wäre eines Rechtsstaates, so wir denn noch einen haben, nicht würdig.
https://www.schildverlag.de/2021/03/28/dreimal-ohne-maske-erwischt-dafuer-gibts-fuenf-tage-haft-in-bayern/
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