First published at 12:17 UTC on January 17th, 2019.
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Durch den UN-Migrationspakt werden nach Aussage des Staatsministers im Auswärtigen Amt, Niels Annen (SPD), „weder nationale noch sonstige Rechte eingeschränkt“. Es handle sich vielmehr um eine Vereinbarung, die rechtlich nicht bindend sei, sagte Annen während einer öffentlichen Sitzung des Petitionsausschusses unter Vorsitz von Marian Wendt (CDU/CSU) am Montagmittag, 14. Januar 2019.
Petition zum globalen Migrationspakt
Grundlage der Sitzung war die Eingabe des Petenten Ludwig Englmeier mit der Forderung, die Bundesregierung solle dem globalen Migrationspakt (Global Compact for Safe, Orderly and Regular Migration) nicht beitreten, sich in der UN-Generalversammlung im September 2019 in der Abstimmung darüber der Stimme enthalten und eine Erklärung bei den Vereinten Nationen abgeben, wonach der globale Migrationspakt für Deutschland nicht bindend sei. Knapp 108.000 Mitzeichnungen erhielt die Petition, der zufolge der Pakt nicht geeignet ist, Migrationsfragen zu regeln. „Es ist ein Verlust deutscher Souveränität in der Einwanderungspolitik und ein Verwischen der Unterschiede zwischen legaler und illegaler Migration zu befürchten“, heißt es in der Vorlage.
Vor den Abgeordneten sagte der Petent, der UN-Migrationspakt binde die unterzeichnenden Staaten zwar nicht rechtlich, „aber politisch“. Es werde erwartet, ihn umzusetzen. Englmeier kritisierte, dass in dem Pakt die Rede davon sei, dass Migration eine „Quelle des Wohlstandes“ sei. Für Deutschland entstünden aber Kosten in Höhe von fast einer Billion Euro innerhalb der nächsten 50 Jahre für den Lebensunterhalt der zugewanderten Migranten, ..
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