First published at 02:03 UTC on September 14th, 2020.
SPIEGEL TV versucht in einem Interview erfolglos Rechtsanwalt Markus Haintz mit Behauptungen über angeblich rechtsradikale oder Neonazi-Demo-Teilnehmer (hier Hamburg) angebliche Gewalt von Demonstranten - die Grundrechte-Demos in schlechtem Licht da…
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SPIEGEL TV versucht in einem Interview erfolglos Rechtsanwalt Markus Haintz mit Behauptungen über angeblich rechtsradikale oder Neonazi-Demo-Teilnehmer (hier Hamburg) angebliche Gewalt von Demonstranten - die Grundrechte-Demos in schlechtem Licht dastehen zu lassen. Im Kern kritisiert der Rechtsanwalt Markus Haintz gegenüber Spiegel TV die nichtfunktionierende Gewaltenteilung in der Corona-Krise. Wenn diese vorhanden währe, wäre es nicht zu diesem Lockdown gekommen, da die Corona- Zahlen vom RKI nie einen Lockdown gerechtfertigt haben.
Bei einer funktionierenden Gewaltenteilung nach dem Grundgesetz hätten Richter / Gerichte die Regierung mit ihren ungererchtfertigten Corona-Maßnahmen überprüfen müssen und ggf. stoppen müssen um die Milliardenschäden des Lockdowns zu verhindern. Anwälte bereiten bereit Sammelklagen gegen die Verantwortlichen vor (Class Action - punitive damages).
Der Staat ist bis heute den Beweis der Notwendigkeit des Lockdowns schuldig geblieben, es gibt bis heute keine faktischen Belege dafür. Der Reproduktionsfaktor des "Virus" war schon vor dem Lockdown unter 1.0, so war der Lockdown rechtswidrig so Haintz. Ob Spiegel TV dieses Interview mit Haintz veröffentlicht? Nein, Youtube hat dieses Video inzwischen zensiert.
Inzwischen informiert Rechtsanwältin Jessica Hamed über den aktuellen Stand in den von ihr geführten „Corona-Verfahren“, insbesondere zum Eilantrag eines Richters in Thüringen, dem bayerischen Offenbarungseid in Sachen Rechtstaatlichkeit sowie dem Antrag auf Vernehmung des Ministerpräsidenten Dr. Markus Söder. Sie führt an: 1. keine verfassungsgemäße Rechtsgrundlage, 2. Das Abstandsgebot verstößt gegen den Bestimmtheitsgrundsatz, 3. Die beanstandeten Maßnahmen sind unverhältnismäßig, da zu keinem Zeitpunkt die Gefahr einer Überlastung des Gesundheitssystems bestand – ganz offensichtlich bestand und besteht diese Gefahr jedenfalls zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht.
Quelle: Marus Haintz (Video wurde bei Youtube wegen Meinungsverbrechen gelöscht /zensiert)
https://www.youtube.com/watch?v=CixLS2uvurU (Querdenken Info)
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