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Abwehr von BRD Privatgerichten | Strafantrag vor dem Gerichtstermin - Anleitung
BRD Richter (Beamte) wurden durch das Gesetz über die weitere Bereinigung von Bundesrecht vom 08.12.2010 Artikel 3 (102-6) für Staatenlos erklärt. Eine Staatsangehörigkeit nach Adolf Hitler war bisher die Voraussetzung für alle Ämter in der BRD. Der Richter wird durch die fehlende Voraussetzung nach dem Beamtenstatusgesetz oder nach dem deutschen Richtergesetz wegen den entstaatlichten Personen abgelehnt. Verstoß gegen die Verfahrensgarantie und das Verfahrensgrundrecht Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG sowie gleichlautend dem GVG § 16 oder nach dem Beamtenstatusgesetz ist der Anspruch auf einen gültigen Geschäftsverteilungsplan durch Richter wegen fehlender Voraussetzung im Amt nicht gegeben.
Abwehr von Privatgerichten / BRD-Behörden damit keine Besatzungsschäden entstehen.
1. Die Anleitung: Abwehr von Privatgerichten
Strafantrag vor dem Gerichtstermin an das zuständige Polizeipräsidium / Kriminalpolizei oder Polizeistation abgeben und Zweitschrift stempeln und unterschreiben lassen. Die Zweitschrift als Original bleibt im Besitz des Strafanzeigenden und bestätigt die Abgabe.
Am Tag der Ladung vor dem Gericht die Kopie der Strafanzeige im Geschäftszimmer abgeben. Zweitschrift stempeln und unterschreiben lassen. Persönliches Erscheinen im Gerichtssaal. Vor dem Aufruf oder im Aufruf der Verhandlung die Strafanzeige in Kopie an den Vorsitzenden m/w abgeben. Danach wird der ausgefüllte und unterschriebene Antrag auf Ablehnung dem Vorsitzenden überreicht.
Alle Personen im Geschäftsverteilungsplan des zuständigen Gerichts sind strafangezeigt. Der abgelehnte Vorsitzende oder sein Vertreter kann durch die Strafanzeige des zuständigen Gerichts nicht geheilt und die Verhandlung kann nicht eröffnet werden. Der Vorgang im Gericht dauert ca. 3 Minuten und wird mit dem Vorsitzenden m/w nicht ausdiskutiert.
Die nächsthöhere Instanz ist für die Ablehnung zuständig. Sie kennt den Dominoeffekt mit dem Strafantrag und bleibt auf Distanz, um nicht selbst strafangezeigt zu werden.
Die gerichtlichen Verfahren wurden immer eingestellt.
Die Geschäftsverteilung als verfassungsrechtliches Gebot
Artikel 101 (1) Satz 2 Grundgesetz und § 16 Satz 2 Gerichtsverfassungsgesetz lauten:
Niemand darf seinem gesetzlichen Richter entzogen werden.
Ausnahmegerichte sind unstatthaft
Der Strafantrag wird einen Tag vor der Verhandlung z. B. bei der Kriminalpolizei eingereicht.
Der Strafantrag in Kopie mit Eingangsstempel und Unterschrift bestätigt die Abgabe.
Der Strafantrag mit Eingangsstempel im Original bleibt als Nachweis beim Antragsteller.
Vom Original werden 3 Kopien angefertigt.
1. Kopie Abgabe im Geschäftszimmer des Gerichtes zur Kenntnisnahme
2. Kopie als Nachweis der Abgabe im Geschäftszimmer mit Eingangsstempel und Unterschrift
3. Kopie für den Vorsitzenden m/w im Gerichtssaal.
Category | Education |
Sensitivity | Normal - Content that is suitable for ages 16 and over |
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