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Wittenberg: "Schutzbedürftiger" moslemischer Syrer schlägt Deutschen tot und bleibt auf freiem Fuß
Landgericht Magdeburg, 2. Jugendstrafkammer. Unter Ausschluß der Öffentlichkeit verkündet gestern die Richterin ihr Urteil: Sabri H., nach eigenen Angaben war er zur Tatzeit erst 17 Jahre alt, wird wegen Körperverletzung mit Todesfolge zu zwei Jahren auf Bewährung verurteilt plus 120 Sozialstunden. Dafür, daß der Asylbewerber Schuld am Tod eines Menschen trägt, muß er keine Minute in Haft.
„Ich habe mir schon im Vorfeld gedacht, daß solch ein Urteil kommen wird“, sagt Karsten Hempel gefaßt. „Das hier ist doch ein reiner Schauprozeß gewesen. Im Grunde genommen war für das Gericht alles im Vorfeld geklärt, die wollten das Verfahren nur schnell und ohne Aufsehen vom Tisch kriegen.“
Rückblick: 29. September 2017. Um 14.54 Uhr wird Marcus Hempel (30) vor dem Einkaufszentrum Arsenal in Lutherstadt Wittenberg von einem Syrer mit mehreren Faustschlägen traktiert. Marcus bricht auf offener Straße zusammen. Er stirbt um 23.37 Uhr im Städtischen Klinikum Dessau an einem Hirnödem. Der Syrer türmt, wird später festgenommen.
Staatsanwaltschaft spricht von Notwehr
Am 1. Oktober 2017 berichtet die Polizeidirektion Sachsen-Anhalt Ost über die Tat. In einer Pressemitteilung mit der Überschrift „Körperverletzung mit Todesfolge“ heißt es unter anderem: „Nach dem Stand der bisher geführten Ermittlungen sei der 30jährige Geschädigte und dessen 24jährige Begleiterin zunächst verbal von mehreren Personen, welche nach Zeugenaussagen dem äußeren Anschein nach arabischer Herkunft sein könnten, attackiert worden.“ Doch die Staatsanwaltschaft sieht das anders. Die gibt einen Tag später ebenfalls eine Pressemitteilung raus. Sie sieht keine Körperverletzung mit Todesfolge, sondern „eine Notwehrhandlung (mit tragischen Folgen)“.
Einige Zeit scheint es, als sollten die Ermittlungen eingestellt werden. Durch den AfD-Landtagsabgeordneten Thomas Hösel wird der Fall allerdings in der Presse bekannt. Auch die JUNGE FREIHEIT berichtet mehrfach über den Fall Marcus Hempel. Die Ermittlungen werden nicht eingestellt und es kommt zum Prozeß, allerdings werden die Termine immer wieder aufgeschoben. Dann endlich steht es fest: Verhandlungsbeginn ist der 28. Februar 2020 vor dem Landgericht in Magdeburg.
Der Prozeß findet dort statt, weil der angeklagte Syrer zwischenzeitlich seinen Wohnsitz in die Landeshauptstadt Sachsen-Anhalts verlegt hat. Noch am ersten Verhandlungstag war Vater Hempel zuversichtlich. Gegenüber der Bild sagte er: „Die Richterinnen machen einen gut vorbereiteten Eindruck. Wir haben eine Vielzahl von Beweisanträgen gestellt, die angenommen wurden. Ich hoffe, daß Markus endlich Gerechtigkeit erfährt.“
Nach fünf Verhandlungstagen und dem Urteil ist Hempel allerdings ernüchtert: „Die Wahrheit wollten die gar nicht aufklären“, sagt er. „Allein die vielen Widersprüche wurden nicht angesprochen. Zum Beispiel ergab das Altersgutachten, daß der Angeklagte zwischen 13 und 27 Jahren alt ist. Eine Abfrage bei Interpol, um das genaue Alter festzustellen, lehnte das Gericht ab. Die Frage nach dem Motiv wurde nicht angesprochen, dabei kannten die beiden sich, die waren ja fast Nachbarn, und das Video, das von entscheidender Beweiskraft ist, mußten wir uns am Anfang auf einem kleinen Laptop anschauen.“
Hempels Anwalt Thomas Seifert sollte übrigens, so schildert er es gegenüber der JUNGEN FREIHEIT, am gestrigen Tag der Verhandlung gar nicht beiwohnen. „Die Vorsitzende Richterin hatte gegen mich ein Betretungsverbot wegen einer Coronagefährdung ausgesprochen, weil ich aus Belgien angereist war. Dabei besteht kein Grenzübertrittsverbot.“
„Es geht hier gar nicht mehr nur um meinen einzigen Sohn“, sagt Hempel gegenüber der JUNGEN FREIHEIT. „Hier geht es auch um das Rechtssystem. Was ist da los? In meinen Augen lügen die. Denn jeder, der Augen hat, mag sehen!“...
„Der Angeklagte hat am letzten Verhandlungstag ein Geständnis abgelegt“, sagt Anwalt Seifert. „Er sagte, der Schlag erfolgte aus Wut. Er habe gewußt, daß er etwas Verbotenes getan habe, da habe er Angst bekommen und sei weggerannt. Das allerdings ist ein Totschlag in Tatmehrheit mit versuchtem Mord. Das wäre dann eine Gesamtfreiheitsstrafe von zehn Jahren.“
Seifert erklärt das folgendermaßen: „Erstens gibt der Angeklagte zu, daß er Wut empfand. Zweitens brachte er dem Opfer lebensgefährliche Verletzungen bei. In diesem Fall hat er eine Garantenstellung für das Leben des Verletzten. Doch er flüchtet um Drittens eine Bestrafung zu vermeiden. Dann ist diese Flucht aus niederen Beweggründen erfolgt und das ist ein Mordmerkmal. Wobei es beim versuchten Mord bleibt, da der Marcus Hempel vermutlich gar nicht mehr hätte gerettet werden können.“
Was werden die nächsten Schritte des Anwalts sein?
„Wir werden Revision beim Bundesgerichtshof einlegen. Die muß binnen einer Woche ab Urteilsverkündung eingelegt werden und muß begründet werden innerhalb eines Monats ab Zustellung des vollständigen schriftlichen Urteils. ..
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