First published at 07:00 UTC on November 8th, 2018.
In einem Satz: "Das MfS ermittelte bis 1989 (in wenigen Fällen bis Mitte der 90er) eine Datenmenge, die heute NSA und Co. an einem Tag sammeln, womit MfS und STAPO in den Ermittlungsmöglichkeiten den heutigen Möglichkeiten schon technisch weit …
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In einem Satz: "Das MfS ermittelte bis 1989 (in wenigen Fällen bis Mitte der 90er) eine Datenmenge, die heute NSA und Co. an einem Tag sammeln, womit MfS und STAPO in den Ermittlungsmöglichkeiten den heutigen Möglichkeiten schon technisch weit hinterherläuft."
Die Einschätzung von Linus Neumann ist absolut zutreffend. Also nicht nur die Menge ist beängstigend. Auch und im Besonderen die Qualität der Daten selbst, ist vom MfS und KGB nie erreicht worden. Selbst wenn man von aktuell optimalen Bedingungen ausginge, was uns Aufgewachten kaum möglich erscheint, was jedoch wäre dann, wenn sich, wie 1933, die "Führung" spontan änderte?! Was würde Hitler mit all diesen Mengen an "verräterischen" Daten anfangen?
Jede Beschlagnahme von IT-Datenträgern, verletzt automatisch und immer die eigenen Persönlichkeitsrechte, wie auch den grundsätzlichen Schutz meiner Daten aber auch die Rechte Dritter. Wie in meinem Fall. Beim Versuch die Persönlichkeitsrechte meiner Ex-Kollegen, der Richterschaft in Schleswig-Holstein, zu schützen, brach und bricht man bis heute eben meine Rechte und die von über einem Dutzend Unbeteiligter. Das Unverständnis von IT auf Seiten der Gesetzgeber, der Justiz aber auch der Exekutive führt zwangsläufig zu diesem Vergehen und das immer, sobald private Daten ohne Prüfung am Ort der Mitnahme, beschlagnahmt werden, was eben immer der Fall ist. Sogar selbst dann, wenn man den Ermittlern eine Überprüfung vorschlägt und den Grund für eine Notwendigkeit am Beispiel eines gefüllten LKWs zu erklären versucht.
"Es wird ein verplombter LKW beschlagnahmt und als Beweismittel "gesichert". In der Verhandlung dann, wird nicht mehr der LKW, sondern dessen Inhalt, als Beweis präsentiert. Dieser kann nun alles und nichts enthalten oder mehr als bei Beschlagnahme vorhanden war."
Quelle:
https://www.youtube.com/watch?v=SXOmJ8QssJg
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