First published at 11:36 UTC on March 21st, 2019.
Bei rituellen Schlachtungen ohne Betäubung werden laut Europäischem Gerichtshof die für EU-Bio-Siegel nötigen Tierschutzstandards nicht erfüllt. Damit darf Halal-Fleisch nicht mit einem EU-Bio-Gütesiegel gekennzeichnet werden.
Halal-Fleisch darf ni…
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Bei rituellen Schlachtungen ohne Betäubung werden laut Europäischem Gerichtshof die für EU-Bio-Siegel nötigen Tierschutzstandards nicht erfüllt. Damit darf Halal-Fleisch nicht mit einem EU-Bio-Gütesiegel gekennzeichnet werden.
Halal-Fleisch darf nicht mit dem EU-Bio-Siegel gekennzeichnet werden. Das geht aus einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) in Luxemburg hervor. Fleisch, das aus rituellen Schlachtungen ohne vorherige Betäubung stammt, darf nicht das europäische Bio-Logo tragen, befanden die Richter.
Das Gericht begründete die Entscheidung damit, dass eine solche Schlachtmethode nicht die höchsten Tierschutzstandards erfüllt. Die bei religiösen Riten vorgeschriebenen speziellen Schlachtverfahren ohne vorherige Betäubung der Tiere seien nicht mit der vom Unionsrecht vorgeschriebenen Methode unter vorheriger Betäubung gleichwertig.
Geklagt hatten französische Tierschützer
Dem Urteil vorausgegangen war ein Rechtsstreit in Frankreich, den das zuständige Verwaltungsgericht vor den EuGH gebracht hatte. Eine französische Tierschutzorganisation hatte dagegen geklagt, dass ein Halal-Hacksteak mit seiner Herkunft aus "ökologischem/biologischem Landbau" beworben wird. Schließlich stamme das Fleisch von Tieren, die vor der Schlachtung nicht betäubt wurden.
Die Richter vom EuGH folgten dieser Argumentation. Sie befanden, dass in den entsprechenden EU-Verordnungen das Tierwohl eine zentrale Rolle spiele. Studien belegten, dass eine Schlachtung mit Betäubung das Leiden der Tiere erheblich verringere. Die rituell vorgeschriebenen Methoden erfüllten diese Kriterien nicht.
https://www.mdr.de/nachrichten/vermischtes/urteil-halal-fleisch-ist-nicht-bio-100.html
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