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Ernst Cran liest - "Rechtswidrige Polizeipraxis"
Im Kontext aktueller Erfahrungen lese ich Worte eines - sagen wir - „influencers“, die sich mit der Art und Weise des polizeilichen Wirkens bezüglich politischer Veranstaltungen beschäftigen. Sie sind betitelt „Rechtswidrige Polizeipraxis“:
„ ... auf den behördlichen Schutz kann man nie rechnen; im Gegenteil, er kommt erfahrungsgemäß immer nur den Störern zugute. Denn der einzige Erfolg eines behördlichen Eingreifens, und zwar durch die Polizei, war höchstens die Auflösung der Versammlung, also ihre Schließung. Und das war ja auch einzig das Ziel und die Absicht der gegnerischen Störer.
Überhaupt hat sich hier bei der Polizei eine Praxis herausgebildet, die das Ungeheuerlichste an Rechtswidrigkeit darstellt, das man sich vorstellen kann. Wenn nämlich durch irgendwelche Drohungen der Behörde bekannt wird, daß die Gefahr einer Versammlungssprengung besteht, dann verhaftet diese nicht die Droher, sondern verbietet den anderen, Unschuldigen, die Versammlung ... . Sie nennen es eine ‘vorbeugende Maßnahme zur Verhinderung einer Gesetzwidrigkeit‘.
Der entschlossene Bandit hat es also jederzeit in der Hand, dem anständigen Menschen seine politische Tätigkeit und Betätigung unmöglich zu machen. Im Namen der Ruhe und Ordnung beugt sich die Staatsautorität vor dem Banditen und ersucht den anderen, diesen gefälligst nicht zu provozieren. Wenn“ (wir) „an gewissen Stellen Versammlungen abhalten wollten und die Gewerkschaften erklärten, daß dies zu einem Widerstand seitens ihrer Mitglieder führen würde, dann setzte die Polizei beileibe nicht die erpresserischen Burschen hinter Schloß und Riegel, sondern verbot uns die Versammlung. Ja, diese Organe des Gesetzes besaßen sogar die unglaubliche Schamlosigkeit, uns dies unzählige Male schriftlich mitzuteilen. ...
Die Marxisten ... gingen endlich so weit, ... eine nichtmarxistische Versammlung an sich schon als Provokation des Proletariats zu bezeichnen; besonders dann, wenn die Drahtzieher witterten, daß bei der Versammlung ihr eigenes Sündenregister vielleicht aufgezählt werden könnte, um die Niedertracht ihrer volksbelügenden und volksbetrügerischen Tätigkeit zu enthüllen. Sowie dann auch eine solche Versammlung angekündigt wurde, erhob die gesamte rote Presse ein wütendes Geschrei, wobei sich diese prinzipiellen Gesetzesverächter nicht selten als erste an die Behörden wandten mit der ebenso dringenden als drohenden Bitte, diese ’Provokation des Proletariats‘, ’auf daß Ärgeres verhütet werde‘, sofort zu verhindern. Je nach der Größe des beamteten Kalbskopfes wählten sie ihre Sprache und erzielten ihren Erfolg. Befand sich aber auf einem solchen Posten ausnahmsweise wirklich ein deutscher Beamter, nicht eine beamtete Kreatur, und lehnte die unverschämte Zumutung ab, dann folgte die bekannte Aufforderung, eine solche ’Provokation des Proletariats‘ nicht zu dulden, sondern sich am Soundsovielten in Massen in der Versammlung einzufinden, um ’den bürgerlichen Kreaturen mit Hilfe der schwieligen Faust des Proletariats das schandvolle Handwerk zu legen‘.“ Ende des Textes.
Ähnlichkeiten mit gegenwärtigen Verhältnissen sind natürlich - falls vorhanden - rein zufällig. Neu hingegen dürfte sein, daß aktuell die Störer und Droher ja auch noch von der Staatsmacht bezahlt werden - mit dem Geld des Steuerzahlers. Der Bevormundete bezahlt also auch noch die eigene Bevormundung. Im Grunde ist dies ein Fall für das Eingreifen von Polizei und Justiz, die genau das abstellen müssten.
Doch wie hieß es schon oben - und diese Äußerung ist nahezu 100 Jahre alt: „ ...auf den behördlichen Schutz kann man nie rechnen; im Gegenteil, er kommt erfahrungsgemäß immer nur den Störern zugute.“ Dem ist wohl nichts hinzuzufügen.
Category | News & Politics |
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