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Sensationsurteil aus Weimar: keine Masken, kein Abstand, keine Tests mehr für Schüler. 10/04/2021
Sensationsurteil aus Weimar: keine Masken, kein Abstand, keine Tests mehr für Schüler
Am 8. April 2021 hat das Familiengericht Weimar in einem Eilverfahren beschlossen, dass es zwei Weimarer Schulen mit sofortiger Wirkung verboten ist, den Schülerinnen und Schüler vorzuschreiben, Mund-Nasen-Bedeckungen aller Art (insbesondere qualifizierte Masken wie FFP2-Masken) zu tragen, AHA-Mindestabstände einzuhalten und/oder an SARS-CoV-2-Schnelltests teilzunehmen.
Da es weltweit der gleiche Virus und die gleichen Massnahmen sind - muss dieses URTEIL für ALLE MENSCHEN ab MONTAG umgesetzt WERDEN !
Die Kenntnis der Entscheidung und der Gutachten aus dem Weimarer Urteil führt dazu, dass jeder, der sich an der Umsetzung dieser rechtswidrigen staatlichen Maßnahmen beteiligt, sich strafbar macht. Erfolgt die Tätigkeit als Amtsperson, besteht die Strafbarkeit der Nötigung im Amt und der versuchten gefährlichen Körperverletzung! Dies sollte nunmehr endlich auch wirklich jedem klar sein. Es wird bei der Aufarbeitung nun niemand sagen können, er habe nur Anweisungen oder Befehle befolgt und er habe von all dem nichts gewusst. Es liegt jetzt klar auf der Hand, dass die Umsetzung solcher Maßnahmen insbesondere das Kindeswohl gefährden. Wer Kinder zwingt, Masken zu tragen oder sie zu Tests anhält oder ihnen den Präsensunterricht verweigert, handelt rechtswidrig und gegebenenfalls strafrechtlich relevant. Dies ist wahrlich keine Drohung, sondern ein Hinweis auf den Ernst der Lage. Mir ist vollkommen bewusst, dass wir alle jeder für sich versuchen, das Beste aus der Situation zu machen. Nur jetzt sind Entscheidungen zu treffen, vor denen man sich nicht mehr drücken kann. In diesem Sinne hoffe ich für uns alle, dass jeder die für sich richtige Entscheidung trifft.
Jens-Uwe Hummel
Rechtsanwälte Steinhöfel
https://www.bitchute.com/video/uav7Dhg0ERBp/
https://www.dropbox.com/s/9cqu22lrozqo4qg/Weimarer%20Urteil%20ist%20nicht%20anfechtbar%20.jpeg?dl=0
Ein weiteres rechtskräftiges Urteil aus Weilheim vom 13/04/2021:
https://www.thelancet.com/journals/lancet/article/PIIS0140-6736(21)00425-6/fulltext
Category | None |
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